Die besondere Situation von Alleinerziehenden zu verstehen und auf ihre Belange aufmerksam zu machen, ist ein Dauerthema.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Alleinerziehende sind in der Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten ein „Dauerthema“. Viele hatten auf traditionelle Rollen gesetzt, finden sich jedoch nunmehr in einer Situation wieder, in der sie ein eigenes existenzsicherndes Einkommen für sich und die Familie erwirtschaften müssen. Am Beispiel der Alleinerziehenden lässt sich ableiten, welche Chancen sich alleinstehenden Frauen bieten, doch auch mit welchen Hürden sie konfrontiert sind. Der Beitrag zeigt die besonderen Bedarfe von Alleinerziehenden in der Arbeitswelt und darüber hinaus zeigt er auf, wie Gleichstellungsbeauftragte sich für die Verbesserung der persönlichen und beruflichen Lage von Alleinerziehenden engagieren können.
In Deutschland leben rund 1,7 Millionen alleinerziehende Familien mit minderjährigen Kindern, das entspricht etwa jeder fünften Familie. Insgesamt wachsen 2,5 Millionen Kinder – rund 17 Prozent der unter 18-Jährigen – mit nur einem Elternteil im Haushalt auf. Die große Mehrheit der Alleinerziehenden sind Frauen: Rund 82 Prozent sind Mütter (Menne & Funcke, 2024).
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Lebenssituation von Alleinerziehenden
Die Lebenssituation Alleinerziehender ist häufig durch eine Mehrfachbelastung geprägt. Sie tragen die Verantwortung für Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung, Haushalt und die Organisation des Alltags überwiegend allein. Nach einer Trennung übernehmen 88 Prozent der Alleinerziehenden die Hauptverantwortung für die Kinder, meist im sogenannten Residenzmodell, bei dem die Kinder überwiegend bei einem Elternteil – zumeist der Mutter – leben (Institut für Demoskopie Allensbach, 2020; Walper, 2018).
Hinzu kommen finanzielle Risiken: Alleinerziehende sind die am stärksten von Armut betroffene Familienform. 41 Prozent gelten als armutsgefährdet, und über ein Drittel bezieht Leistungen nach dem SGB II (Menne & Funcke, 2024). Besonders problematisch wirken ausbleibende oder unvollständige Unterhaltszahlungen. Nur etwa die Hälfte der Alleinerziehenden erhält regelmäßig und vollständig Kindesunterhalt. Der Unterhaltsvorschuss ist daher für viele Familien eine zentrale finanzielle Stütze (Menne & Funcke, 2024).

News Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrecht
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Berufliche Situation Alleinerziehender
Trotz dieser Herausforderungen ist die Erwerbsbeteiligung Alleinerziehender hoch. 71,4 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 87,1 Prozent der alleinerziehenden Väter sind erwerbstätig, wenngleich etwas seltener als Eltern in Paarfamilien (Statistisches Bundesamt, 2024). Auffällig ist jedoch, dass alleinerziehende Mütter deutlich häufiger in Vollzeit arbeiten als Mütter in Paarhaushalten. Erwerbsarbeit ist für sie weniger eine Option als vielmehr eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

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Gleichstellungsbeauftragte: Schlüsselakteurinnen für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen Alleinerziehender
Alleinerziehende sind eine zentrale Zielgruppe gleichstellungspolitischer Maßnahmen. Gleichstellungsbeauftragte tragen entscheidend dazu bei, strukturelle Benachteiligungen sichtbar zu machen und abzubauen. Sie beraten Einzelpersonen, Politik und Gesellschaft. Doch ihre Aufgabe geht dabei weit über Beratung hinaus: Sie gestalten Rahmenbedingungen aktiv mit und setzen gleichstellungspolitische Impulse.
Vereinbarkeit strukturell verbessern
Ein wichtiges Handlungsfeld ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alleinerziehende sind in besonderem Maße auf verlässliche Betreuungsstrukturen angewiesen, da sie Engpässe bei der Betreuung nicht in Absprache mit einem Partner oder einer Partnerin kompensieren können. Gleichstellungsbeauftragte können auf kommunaler Ebene auf den Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuung hinarbeiten, insbesondere auf flexible Öffnungszeiten, Randzeitenbetreuung und Angebote in den Schulferien. Auch die Qualität und Verlässlichkeit bestehender Angebote ist für Alleinerziehende entscheidend (Menne & Funcke, 2024).
Darüber hinaus können Gleichstellungsbeauftragte innerhalb der Arbeitswelt familienfreundliche Arbeitsbedingungen fördern, etwa durch Dienstvereinbarungen zu flexiblen Arbeitszeiten, mobilem Arbeiten oder vollzeitnaher Teilzeit. Gerade für Alleinerziehende ist die Ausweitung des Stellenumfangs der einzige Weg, um ein existenzsicherndes Einkommen und eine entsprechende Altersabsicherung zu erzielen.
Berufliche Entwicklung unterstützen
Neben der Vereinbarkeit ist die berufliche Weiterentwicklung ein zentraler Aspekt der Armutsprävention. Gleichstellungsbeauftragte können darauf hinwirken, dass Alleinerziehende bei Fort- und Weiterbildungsangeboten gezielt angesprochen und berücksichtigt werden. Dazu gehören flexible Lernformate, digitale Angebote sowie Weiterbildungen, die mit Kinderbetreuung vereinbar sind.
In Zusammenarbeit mit der betrieblichen Personal- und Führungskräfteentwicklung bzw. in Kooperation mit Jobcentern oder Bildungsträgern können Programme entwickelt werden, die Aufstiegschancen eröffnen, anstatt Alleinerziehende dauerhaft in prekärer oder gering qualifizierter Beschäftigung zu halten. Besonders wichtig ist dabei ein sensibler Umgang mit Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitbiografien, die nicht als persönliches Defizit, sondern als Ergebnis ungleicher Sorgeverteilung zu verstehen sind.
Sensibilisierung und Interessenvertretung
Ein weiterer Auftrag von Gleichstellungsbeauftragten ist die Sensibilisierung von Entscheidungsverantwortlichen. Alleinerziehende und ihre spezifischen Bedürfnisse werden in vielen Kontexten übersehen. Umso wichtiger ist es, dass Gleichstellungsbeauftragte dem entgegenwirken, indem sie Daten, Erfahrungsberichte und Bedarfe systematisch in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbringen.
Ihnen kommt auch die Rolle zu, Reformansätze zu benennen – etwa im Unterhalts- und Steuerrecht oder bei der Arbeitsmarktintegration – und die Perspektive Alleinerziehender in politische Debatten einbringen. Die weiterhin hohe Armutsgefährdung Alleinerziehender zeigt, dass individuelle Bewältigungsstrategien nicht ausreichen, solange strukturelle Ungleichheiten fortbestehen (Menne & Funcke, 2024).
Vernetzung und niedrigschwellige Unterstützung
Nicht zuletzt fungieren Gleichstellungsbeauftragte als Netzwerkpartnerinnen. Alleinerziehende profitieren von Unterstützungsstrukturen, die psychosoziale Beratung, finanzielle Absicherung und berufliche Perspektiven zusammendenken. Der Aufbau und die Stärkung der Zusammenarbeit von Beratungsstellen, Jobcentern und weiteren institutionellen Anlaufpunkten kann dazu beitragen, Unterstützung „aus einer Hand“ zu ermöglichen. Solche Strukturen sind auch wichtig, um Alleinerziehende zu erreichen, die durch Mehrfachbelastung, Armut oder Migrationserfahrungen besonders gefährdet sind, von Angeboten ausgeschlossen zu bleiben.
Fazit: Mehr Chancengleichheit für Alleinerziehende
Gleichstellungsbeauftragte können strukturelle Ungleichheiten adressieren, die aus einer nach wie vor ungleichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit resultieren. Indem sie die Vereinbarkeit verbessern, berufliche Entwicklung fördern, politische Interessen vertreten und Netzwerke stärken, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu mehr sozialer und beruflicher Teilhabe von Alleinerziehenden.
Herzlichst,
Ihre Bettina Franzke
