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Amtszeit(en)

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§ 16 Absatz 2 BGleiG bestimmt, dass die Gleichstellungsbeauftragte „für grundsätzlich vier Jahre“ gewählt wird „mit der Möglichkeit der Wiederwahl“.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

daraus leiteten zunächst einige ab, dass es eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten gibt. Für Gleichstellungsbeauftragte ist es zwar ehrenhaft, in dieser Hinsicht mit den Präsidenten – bisher alle ausschließlich Männer – z. B. in Deutschland, Frankreich oder den USA verglichen zu werden, für deren Amtszeiten diese Begrenzungen gelten. Bei Gleichstellungsbeauftragten trifft das aber nicht zu.

Unabhängig davon gibt es jedoch durchaus Diskussionen darüber, wie sinnvoll mehrfache Wiederwahlen für dieses Amt sind. Es gibt die Meinung, eine Amtszeit sei genug, dann müssten andere ran, als auch die Gegenmeinung, dass auch Gleichstellungsbeauftragte, die sich bereits in der vierten oder fünften Amtszeit befinden, noch Lust daran und Erfolg dabei haben, die Gleichstellung voranzutreiben.

Für häufige Wechsel spricht, dass neue Gleichstellungsbeauftragte neue Ideen und jeweils einen eigenen Stil einbringen können, so dass die Gleichstellung immer neue Impulse erhält – unter der Voraussetzung, dass es Kolleginnen gibt, die sich für Kandidaturen zur Verfügung stellen.

Für eine Kontinuität über zwei oder mehrere Amtszeiten spricht, dass die Aufgabenstellungen einer Gleichstellungsbeauftragten sehr komplex sind und es einige Zeit dauert, bis eine Gleichstellungsbeauftragte sich das erforderliche Wissen angeeignet und Erfahrung sowohl mit den inhaltlichen Herausforderungen als auch im Umgang mit Ansprechpartner/inne/n – Kolleginnen, Leitung und Verwaltung sowie Personal- und Schwerbehindertenvertretung(en) gesammelt hat. Zudem kann eine Gleichstellungsbeauftragte auch über mehrere Amtszeiten aus ihren Erfahrungen schöpfen und immer wieder neue Ideen entwickeln.

Ich persönlich bin aus meiner eigenen Erfahrung eine Anhängerin längerer Zeitabschnitte in dieser Funktion, denn eine erfahrene Gleichstellungsbeauftragte bedeutet auch Kontinuität und ist ein ruhender Pol in Zeiten, in denen sich die Situation in einer Dienststelle sehr schnell ändert. Immer wieder hat sie es mit neuen Verhandlungspartnern (meist männlich!) zu tun und muss ihren Claim immer wieder neu abstecken. Das ist für Neulinge in der Funktion naturgemäß schwieriger und kostet somit auch Zeit und Nerven, die für die Umsetzung der Gleichstellung verloren gehen.

Sie hat zudem über die Jahre Netzwerke aufgebaut und Kontakte geknüpft, die auch in Zeiten tragen, in denen jede neue Dienststellenleitung mit sogenannten innovativen Ideen für Umorganisationen, Aufbau oder Konsolidierung von Arbeitseinheiten, Abschichtungen, Verwaltungsmodernisierungen, inhaltlichen Schwerpunkten und vielem anderen aufwartet, die häufig auch nicht mehr sind als alter Wein in neuen Schläuchen. Ihre langjährigen Erfahrungen und ihre guten Kontakte zu den ggf. betroffenen Frauen können ihr und damit der Gleichstellung enorm helfen.

Natürlich muss sie eine klare Linie verfolgen, damit nicht der Eindruck entsteht oder der Vorwurf gemacht werden kann, dass die Zusammenarbeit mit den o.g. langjährigen Ansprechpartner/inne/n zur Kungelei wird (siehe dazu auch den Blogbeitrag „Standfest“). Aber auch hier hilft die Erfahrung bei der Abgrenzung und der Wahl der richtigen Verbündeten.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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