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Auf ein gutes Neues Jahr!

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Weihnachten, Sylvester und Neujahr sind vorüber. Das alte Jahr ist abgearbeitet, die Raunächte liegen hinter uns. Hoffentlich hatten Sie auch Zeit für sich und Zeit, über das zurückliegende Jahr nachzudenken und eventuell Pläne für das kommende zu schmieden.

Liebe Leserin, liebe Leser und vor allem liebe Gleichstellungsbeauftragte,

waren Sie im vergangenen Jahr eine gute Gleichstellungsbeauftragte? Insbesondere im Verhältnis zu Ihrer Dienststellenleitung? Haben Sie deren in Sie gesetzten Erwartungen erfüllt?

Dienststellenleitungen mögen es nicht, wenn Gleichstellungsbeauftragte ständig mit Gesetzestexten, deren Auslegungen, Kommentarstellen oder Gerichtsurteilen ankommen, von denen sie noch nie gehört haben und auch nichts hören wollen.

Haben Sie immer, wenn versäumt wurde, Sie rechtzeitig zu informieren oder zu beteiligen – was in einer sich permanent überlastet fühlenden Dienststelle oder Personalabteilung schon einmal passieren kann –, immer schön zurückhaltend und verständnisvoll mit einer höflichen Bitte um zukünftige Beachtung reagiert? Oder haben Sie fehlende Beteiligung immer gleich gerügt oder gar Beschwerde erhoben? Sind Sie eventuell sogar in der Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel das ein oder andere Mal noch weitergegangen?

Haben Sie im letzten Jahr immer bedacht, dass Gleichstellungsbeauftragte nichts sind, was Dienststellen wirklich brauchen?

Gleichstellungsbeauftragte wurden den Behörden kraft Gesetzes aufgezwungen. Die Wenigsten hätten sie sich freiwillig ins Haus geholt.

Darüber hinaus haben Sie als Gleichstellungsbeauftragte eine direkte Wahl durchlaufen und daher nach demokratischem Verständnis eine höhere Legitimation als die eingesetzte Dienststellenleitung selbst. Obwohl die Dienststellenleitung davon überzeugt ist, mindestens genauso gut wie die Gleichstellungsbeauftragte zu wissen, was Gleichstellung bedeutet, und besser zu wissen, wieviel Gleichstellung der Dienststelle guttut, sitzt da mitten drin diese Kontrolleurin oder besser Controllerin – weisungsunabhängig und ausgestattet mit dem höchstrichterlichen Segen als Sachwalterin der im Bundesgleichstellungsgesetz festgeschriebenen Gleichstellungszielen.

Vor diesem Hintergrund überrascht es mich immer wieder, wie oft ich von Gleichstellungsbeauftragten höre, wie gut und harmonisch sie das Verhältnis zur Dienststellenleitung hinbekommen. Selten gibt es Ärger oder Streit, schon gar keine Rechtsmittel oder Klagen. Quasi ein Herz und eine Seele zum Wohle der Dienststelle und ihrer Beschäftigten. Ist Ihnen das auch gelungen?

Ich frage mich dann oft, ob diese Dienststellenleitungen aus lauter Masochisten bestehen oder wie diese Gleichstellungsbeauftragten ihren gesetzlichen Auftrag mit der meist suboptimalen Gleichstellungslage in den Behörden in Einklang bringen.

Die Kunst guter Gleichstellungsarbeit besteht nicht darin, mit der Dienststellenleitung bestmöglich zu harmonieren, sondern sie verlangt den nachdrücklichen Einsatz für die Ziele des BGleiG und das Durchhaltevermögen, sich zu diesem Zweck von Arbeit, Stress und Frustration nicht unterkriegen zu lassen.

Gute Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und die an sie gerichteten Erwartungen einer Dienststelle sind nur selten unter einen Hut zu bringen. Daher sollte Ihre Antwort auf die Eingangsfragen lauten: “Ja, ich war eine gute Gleichstellungsbeauftragte und ich habe die Erwartungen der Dienststelle nicht erfüllt.“

Dann werden Sie im neuen Jahr noch gebraucht!

In diesem Sinne auf ein gleichstellungsintensives arbeitsreiches Jahr 2016 mit herzlichen Grüßen

Ihre Kristin Rose-Möhring 

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