Benachteiligung von Männern?
Liebe Leserin, lieber Leser,
dazu haben wir uns an dieser Stelle schon mehrfach ausgetauscht und alle Gleichstellungsbeauftragten kennen die Problematik aus dem FF. Der Ansatz „erst Note, dann Quote“, d.h. bei gleicher Note (= gleicher Qualifikation) zieht die Quote und erst dann alte überkommene und lieb gewordene Kriterien wie Dienstalter usw., gilt leider schon seit einiger Zeit nicht mehr.
Der im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) gut angedachte Grundgedanke funktioniert also nicht, denn in der Praxis gibt es gleiche Qualifikation praktisch nicht, weil Bewertungen immer weiter ausdifferenziert und in immer mehr Teilnoten aufgespaltet werden. Dadurch ist es cleveren Personalentscheidern möglich, an vielen Stellschrauben zu drehen und Einfluss auf das Endergebnis zu nehmen. So laufen „gleiche Qualifikation“ und die Quote des Bundesgleichstellungsgesetzes ins Leere.
Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass sonst mit der Quote Männer benachteiligt würden. Dabei übersehen die Verfechter dieser Umgehungsmethode, dass sie damit den Willen des vom Grundgesetz gedeckten BGleiG außer Kraft setzen.
Das Argument der Männerbenachteiligung ist falsch. Das Grundgesetz verlangt das Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Benachteiligung von Frauen. Das ist keine Benachteiligung von Männern. Das ist Beseitigung bestehenden Unrechts. Es geht also nicht um die Frage, ob Männer benachteiligt werden, sondern darum, wie lange noch Frauen die Folgen alten Unrechts tragen müssen, also um Geschlechtersolidarität.
Wir wollen keine Härten gegen Männer. Wir wollen Gleichstellung in erlebbarer Zeit. Eine Umgehung der Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes im Bundesdienst setzt da falsche Zeichen. Dies gilt auch im Hinblick auf eine noch immer ausstehende gesetzliche Regelung für die private Wirtschaft. Je mehr die vorhandenen gesetzlichen Regelungen umgangen werden, je restriktiver muss der Gesetzgeber durchgreifen. Es ist wohl kaum zu erwarten, dass Privatunternehmen freiwillig Regelungen einhalten, die vom öffentlichen Dienst umgangen werden.
Ohne eine klare Quotenregelung würde daher die Beseitigung bestehender Nachteile noch sehr lange dauern.
Wer in dieser Situation von einer Benachteiligung von Männern spricht, ist einfach nur uneinsichtig.
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
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