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„Bundesregierung besetzt Top-Jobs fast nur mit Männern“

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So titelte eine Bundestagsabgeordnete auf ihrer MdB-Internetseite1. In der Tat: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesministerien bei der Besetzung herausgehobener Stellen (BT-Drs. 18/2598 2vom 23.9.2014) antwortete die Bundesregierung, dass Positionen wie Abteilungsleiter/innen, Pressesprecher/innen und beamtete Staatssekretärinnen/-sekretäre seit der Bundestagswahl 2013 mit 108 Männern und 35 Frauen besetzt worden waren. Nicht einmal ein Viertel der Neubesetzungen waren also Frauen.

Liebe Leserin, lieber Leser,

das war kein guter Start nach den fulminanten Aussagen im Koalitionsvertrag:

„Die Koalition wird im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik vorantreiben, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und Entgeltungleichheit abzubauen. Dazu entwickeln wir einen Gleichstellungsindex und führen für die Bundesverwaltung eine proaktive Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.“

In einer weiteren Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/24023 vom 26.8.2014) gab die Bundesregierung auf Fragen nach der Wahrscheinlichkeit struktureller Diskriminierung von Männern an, dass ihr dazu keine Erkenntnisse vorlägen, die über die Aussagen des ersten Gleichstellungsberichts hinausgingen. Dieser bezieht sich nicht auf die Bundesverwaltung, denn für die Bundesbehörden und Bundesgerichte wird mit dem Erfahrungsbericht zum BGleiG eine gesonderte Berichterstattung erarbeitet – zuletzt 2010, das ist also vier lange Jahre her4.

Umso erstaunlicher ist es dann, dass mit der geplanten Neufassung des Bundesgleichstellungsgesetzes5 für den Bereich der Bundesverwaltung und der Bundesgerichte Regelungen geschaffen werden sollen, die die gelegentliche Unterrepräsentanz von Männern (z.B. in schlechtbezahlten Erziehungsberufen, bei Vorzimmerkräften) mit der häufigen Unterrepräsentanz von Frauen aufgrund struktureller Benachteiligung z.B. in Führungspositionen gleichgesetzt werden soll.

Gleichstellungsbeauftragte und andere Gleichstellungsexpertinnen/-experten werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass hier gegen Verfassungs- und EU-Recht verstoßen wird – zuletzt durch den Verfasser des Standard-Kommentars zum BGleiG und Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt/Main, Dr. Torsten von Roetteken6. Aber es nützt nichts – zumindest bisher nicht.

Wir können also nur auf die Parlamentarier/innen setzen und hoffen, dass sie in den Beratungen zum Gesetz die Bundesregierung eines Besseren belehren. An Informationen von Seiten der Gleichstellungsbeauftragten fehlt es nicht. Nun muss im Bundestag und in den beteiligten Ausschüssen nur noch umfassend und fundiert diskutiert werden, statt ein Gesetz einfach durchzuwinken, das die Gleichstellung im Bund nicht voranbringt, sondern ihr eher schaden wird. Von proaktiv spricht ohnehin keine mehr.


1 http://katja-doerner.de/2014/09/25/bundesregierung-besetzt-top-jobs-fast-nur-mit-mannern/
2 http://pdok.bundestag.de/index.php?qsafe=&aload=off&q=18%2F2598&df=22.10.2013&dt=09.11.2014&x=9&y=19
3 http://pdok.bundestag.de/index.php?qsafe=18%2F2598&aload=on&q=18%2F2402&dart=Drucksache&df=22.10.2013&dt=09.11.2014&x=11&y=11
4 BT-Drs. 17/4307 vom 16. 12. 2010.
5 Artikel 2 des Entwurfs eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
6 Kurzstellungnahme zum 5. Referentenentwurf des BGleiG – rehmnetz.de

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