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Das Wechselmodell bei Trennung und Scheidung

Das Wechselmodell ist ein Wagnis zwischen partnerschaftlichem Ideal, Kindeswohl und finanziellem Risiko.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Das Wechselmodell zwischen Gleichstellungsideal und sozialer Realität

Das sogenannte Wechselmodell wird in Deutschland seit Jahren kontrovers diskutiert. Befürworter:innen sehen darin einen Ausdruck moderner, gleichberechtigter Elternschaft nach Trennung oder Scheidung, Kritiker:innen warnen vor einer Überforderung von Kindern und Nachteilen für den ökonomisch schwächeren Elternteil – meist Mütter. Es stellt sich die Frage, welche Potenziale, aber auch welche Risiken mit dem Wechselmodell verbunden sind.

Was ist das Wechselmodell?

Unter dem Wechselmodell wird ein Betreuungsarrangement verstanden, bei dem Kinder nach der Trennung ihrer Eltern abwechselnd in beiden elterlichen Haushalten leben und annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen verbringen. In der juristischen und fachlichen Debatte wird in der Regel von einer hälftigen oder nahezu hälftigen Aufteilung der Betreuungszeiten (ca. 50:50) ausgegangen (Verband alleinerziehender Mütter und Väter [VAMV], 2018). Davon abzugrenzen sind Modelle des „erweiterten Umgangs“, bei denen ein Elternteil zwar mehr als das übliche Umgangsrecht wahrnimmt, das Kind seinen Lebensmittelpunkt jedoch weiterhin überwiegend in einem Haushalt hat.

Wie verbreitet ist das Wechselmodell in Deutschland?

Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung wird das Wechselmodell in Deutschland bislang selten praktiziert. Menne und Funcke (2024) geben an, dass etwa fünf bis zehn Prozent der Trennungsfamilien ein paritätisches Wechselmodell umsetzen. Der überwiegende Teil der Kinder lebt nach einer Trennung im sogenannten Residenzmodell bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter (Menne & Funcke, 2024). Diese Verteilung ist kein Zufall, sondern spiegelt die bereits vor der Trennung gelebte Arbeitsteilung wider.

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Welche Voraussetzungen sind an das Wechselmodell geknüpft?

Das Wechselmodell gilt als besonders voraussetzungsvoll. Zentrale Bedingungen sind eine hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern, ein geringer Konfliktgrad, räumliche Nähe der Haushalte sowie die Möglichkeit beider Elternteile, Betreuung und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren (VAMV, 2018). Hinzu kommt, dass das Kind die häufigen Wechsel emotional gut bewältigen kann (Walper, 2016). Für sehr kleine Kinder, bei hohem elterlichen Konfliktniveau oder in Fällen häuslicher Gewalt wird das Wechselmodell als ungeeignet eingeschätzt

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Welche Vorteile verbinden sich für Alleinerziehende mit dem Wechselmodell?

Für Alleinerziehende – insbesondere Mütter – kann ein gut funktionierendes Wechselmodell Entlastung bedeuten. Die Betreuungslast verteilt sich auf zwei Schultern, was Spielräume für Erwerbsarbeit, Weiterbildung oder Erholung eröffnen kann. Zudem kann eine stärkere Alltagspräsenz beider Elternteile die Beziehung des Kindes zu beiden Eltern stabilisieren und traditionelle Rollenbilder zumindest teilweise aufbrechen.

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Welche Nachteile können mit dem Wechselmodell verbunden sein?

Dem stehen jedoch erhebliche Risiken gegenüber. Das Wechselmodell ist finanziell anspruchsvoll, da kindbezogene Ausgaben in beiden Haushalten anfallen. Besonders problematisch ist dies bei ungleichen Einkommen – eine Konstellation, die nach wie vor die Regel ist. Mütter gehen häufiger mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und geringerer finanzieller Absicherung in eine Trennung (VAMV, 2018). Zudem besteht die Gefahr, dass das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils oder des Kindes durchgesetzt wird. Forschungsergebnisse liefern keine belastbaren Hinweise darauf, dass Kinder im Wechselmodell grundsätzlich bessergestellt sind als im Residenzmodell (Walper, 2016). Hohe elterliche Konflikte wirken sich hingegen nachweislich negativ auf das Kindeswohl aus – unabhängig vom Betreuungsmodell.

Was bedeutet das Wechselmodell für den Unterhalt?

Im Unterhaltsrecht führt das Wechselmodell regelmäßig zu einer Reduzierung oder Aufhebung von Barunterhaltsansprüchen, da beide Elternteile das Kind im Alltag versorgen. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass der finanziell schwächere Elternteil – meist die Mutter – weniger oder keinen Kindesunterhalt erhält (VAMV, 2018). Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist dies problematisch, da familienbedingte Nachteile in der Erwerbsbiografie nicht automatisch durch eine hälftige Betreuung nach der Trennung kompensiert werden. Es fehlen bislang faire und empirisch fundierte Modelle zur Unterhaltsberechnung, die sowohl Mehrkosten des Wechselmodells als auch ungleiche Startbedingungen angemessen berücksichtigen.

Konsequenzen für die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten

Für Gleichstellungsbeauftragte ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag. Erstens gilt es, das Wechselmodell nicht als Allheilmittel oder gleichstellungspolitisches Instrument zu betrachten. Gleichstellung lässt sich nicht erst zum Zeitpunkt der Trennung herstellen, sondern muss deutlich früher ansetzen – etwa durch eine partnerschaftliche Aufteilung von Berufs- und Sorgearbeit in Familien. Zweitens ist eine differenzierte Beratung von Alleinerziehenden notwendig, die sowohl psychologische als auch finanzielle Folgen verschiedener Betreuungsmodelle berücksichtigt. Drittens sollten Gleichstellungsbeauftragte auf eine bessere Kinderbetreuung, existenzsichernde Erwerbsarbeit für Mütter und eine Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts hinwirken, das Care-Arbeit über den Lebensverlauf hinweg anerkennt.

Das Wechselmodell kann im Einzelfall eine gute Lösung sein. Dies setzt gleichermaßen Freiwilligkeit wie auch eine kindgerechte Umsetzung und soziale Absicherung voraus. Als pauschales Leitmodell taugt es jedoch weder aus gleichstellungspolitischer noch entwicklungspsychologischer Sicht.

Herzlichst,
Ihre Bettina Franzke

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