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Datenschutz bei der Auswertung von Beurteilungen?

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Am 19.7.2016 wurde aus der Opposition eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt zu „Geschlechtergerechte[r] Leistungsbeurteilung in der Bundesverwaltung1. In der Vorbemerkung wurde unter anderem die folgende, uns allen bekannte Feststellung getroffen: Obwohl die Einstellungsnoten von Frauen häufig gleich gut oder sogar besser sind, werden sie in den Dienststellen insgesamt schlechter beurteilt als Männer.“

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 8.8.2016 antwortete die Bundesregierung2 und in der Vorbemerkung der Antwort heißt es: „Die Bundesregierung teilt diese Annahme nicht, zumal sie nicht belegt werden. Aus Abfragen innerhalb der Bundesverwaltung ergibt sich jedenfalls kein solches Bild einer feststehenden und durchgängigen Benachteiligung von Frauen gegenüber Männern oder Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten.“

Die beiden Dokumente kann ich zur intensiven Lektüre nur empfehlen ebenso wie die Links zu „Zeit online“, die sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigen: http://www.zeit.de/karriere/2016-09/leistungsbeurteilung-oeffentlicher-dienst-diskriminierung-teilzeit und http://www.zeit.de/karriere/2016-08/leistungsbeurteilung-teilzeit-diskriminierung-job-oeffentlicher-dienst.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE überrascht einiges doch sehr. Ein Aspekt ist besonders interessant. In Frage 23 baten die Fragestellenden um detaillierte statistische Angaben: „Jeweils wie viele Beamtinnen und Beamte und Tarifbeschäftigte des höheren Dienstes in den obersten Bundesbehörden erhielten in der jeweils letzten Beurteilungsrunde die Bestnote, und wie hoch war gleichzeitig der Frauen- und Männeranteil im höheren Dienst der jeweiligen Behörde (bitte nach Geschlecht, Teilzeit- und Telearbeit aufschlüsseln)?

Hier hätten Anspruch und Realität einmal gut verglichen werden können. Doch die Antwort der Bundesregierung? Sie verweist auf den Datenschutz und macht keine wirklich verwertbaren Aussagen. Es ist irritierend, dass weder eine Antwort gegeben wird auf die Frage nach der Vergabe von Beurteilungs-Bestnoten für Beamtinnen und Beamte im höheren Dienst, aus deren Kreis auch künftige Führungskräfte rekrutiert werden, noch auf die Frage nach dem Abschneiden von Teilzeit- und Telearbeitenden in dieser Laufbahngruppe.

Die Bundesregierung beruft sich auf die Notwendigkeit, die Anonymisierung zu wahren, was keinesfalls nicht nachvollziehbar ist. Wie sollten Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein? In den obersten Bundesbehörden ist der Kreis der Beamtinnen und Beamten im höheren Dienst sehr groß. Die Beurteilungen der einzelnen Personen unterliegen selbstverständlich der Geheimhaltung. Die erfragten Auskünfte würden aber die Anonymisierung nicht in Frage stellen. Dennoch stellt die Bundesregierung lediglich Angaben für alle Laufbahngruppen zur Verfügung, d. h. zusammengefasst für alle Qualifikationsstufen von Bürobot/inn/en bis zu Führungskräften. Den Zahlen fehlt damit jede Aussagekraft.

Als Gleichstellungscontrolling sind solche Auswertungen und Nachfragen sehr sinnvoll. Wenn es um die Betrachtung der Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen geht, gilt es, lange Linien zu betrachten. Im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der Beurteilungen für die berufliche Entwicklung und die daraus resultierenden Beförderungen, die oft zur Stellenbesetzung über Jahrzehnte führen, wirken Benachteiligungen von Frauen und Teilzeitbeschäftigten bei Beurteilungen, die in den Verwaltungen gang und gäbe waren und sind, über ganz erhebliche Zeiträume fort.

Wenn also schon die gerichtliche Kontrolle so gut wie nicht vorhanden ist, weil die Verwaltungsgerichte in die einzelne Beurteilung als den „Akt wertender Erkenntnis“ so gut wie nicht eingreift oder eingreifen kann, sollte es zumindest eine Kontrolle des Gesetzgebers geben, d.h. des Deutschen Bundestages oder wie hier durch eine Fraktion als eines Teils davon. Dies aber wird mit solchen Antworten verhindert.

Der Gesetzgeber hat m.E. die Aufgabe und auch die Pflicht zu überprüfen, ob ein – auf jeden Fall in dieser Hinsicht – unwirksames Bundesgleichstellungsgesetz nicht geändert werden muss. Und dieser Auffassung bin ich ganz entschieden: Ja zur Kontrolle durch den Gesetzgeber, auch in der Teilmenge einer einzelnen Fraktion, und ja zur Notwendigkeit, das Gesetz zu ändern (s. auch Blog Das neue BGleiG und das Papier-Gutachten vom 12.10.2015).

Und wenn nun der Einwand kommen sollte, diese Kontrolle fände durch die Erfahrungsberichte zum BGleiG statt, die dem Deutschen Bundestag regelmäßig vorzulegen sind: Die beiden Berichte von 2006 und 20103 zum BGleiG a.F. kamen immer zu spät und fanden mäßige bis keine Beachtung; das hat uns bisher also nicht geholfen. Und seit geschlagenen sieben Jahren (die Zahlen des 2. Erfahrungsberichts stammen aus 2009) gibt es gar keinen Bericht mehr.

Mit - in dieser Hinsicht leider - erfahrenen Grüßen

Ihre Kristin Rose-Möhring


1 BT-Drucksache 18/9254
2 BT-Drucksache 18/9357
3 BT-Drucksachen 16/3776 vom 7.12.2006 und 17/4307 vom 16.12.2010

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