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Den 2. BGleiG-Erfahrungsbericht mitgestalten!

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Das Bundesgleichstellungsgesetz schreibt in § 25 vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorlegt, der die Situation der Frauen im Vergleich zu der der Männer in den Verwaltungen und Gerichten des Bundes sowie die Anwendung des Gesetzes bilanziert und vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen einzelner Organisationen besonders hervorhebt.

Liebe Leserinnen, Liebe Leser,

kritisch ist aus meiner Sicht, dass wie der erste nun auch der zweite Bericht ein Jahr zu spät kommt und so die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Da das BGleiG im Dezember 2001 in Kraft trat, wäre der erste Bericht Ende 2005 fällig gewesen, kam aber erst Ende 2006. Daraufhin wurde - juristisch sehr zweifelhaft - argumentiert, dass der zweite Bericht entsprechend 2010 vorzulegen sei. Ich hoffe sehr, dass das verlorene Jahr aufgeholt und der dritte Bericht nach diesen Anfangsschwierigkeiten 2013 vorgelegt wird.

Doch wir Gleichstellungsbeauftragte sind ja schon dankbar, dass inzwischen die Vorbereitungen für den zweiten Bericht auf Hochtouren laufen.

Die obersten Bundesbehörden sind aufgefordert, best practice-Beispiele aus ihrem Geschäfts- und Zuständigkeitsbereich zu benennen sowie Fragen nach Steuerung und Umsetzung des BGleiG zu beantworten und Einschätzungen zu den Schwierigkeiten abzugeben, denen sie dabei begegnen.

Vor allem aber wurden über 800 Gleichstellungsbeauftragte gebeten, mit Hilfe eines elektronischen Fragebogens zu berichten: über die Umsetzung des Gesetzes aus ihrer Sicht, ihre Arbeit für die Gleichstellung im Alltag, Maßnahmen zur Vereinbarkeit, Gleichstellungspläne, Personalentwicklung und, und, und.

Diese Angaben, d.h. die Erfahrungen der Gleichstellungsbeauftragten in der täglichen Auseinandersetzung mit dem BGleiG werden entscheidend zur Beurteilung des Umsetzungsstandes des Gesetzes und der Realisierung der Gleichstellung beitragen.

Ich erhoffe mir von dem Bericht nicht nur eine klare Sachstandsbeschreibung zur Gleichstellung im Bereich des Bundes, sondern vor allem sehr konkrete Aussagen dazu, auf welchen Handlungsfeldern, mit welchen Maßnahmen und mit welchen Zielen die Gleichstellung vorangetrieben wird, damit der dritte Erfahrungsbericht 2013 über glasklar erkennbare Fortschritte berichten kann.

Die Fragebögen werden anonymisiert ausgewertet. Eine bessere Gelegenheit, auf Fehlentwicklungen hinzuweisen und eigene Vorstellungen einzubringen, gibt es nicht. Daher an alle Gleichstellungsbeauftragte: Machen Sie bei der Befragung mit!

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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