Der Fall Maaßen und die Gleichstellung
Liebe Leserin, lieber Leser,
wo ist hier der Gleichstellungsbezug, werden Sie sich fragen. Der ist gleich mehrfach gegeben. Vor wenigen Monaten wurde die Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entlassen. Ihr wurde keine Beförderung zur Staatssekretärin oder wenigstens die Schaffung eines vergleichbaren Postens im Ministerium angboten. Erst jetzt nach dem Fall Maaßen sieht das Bundesinnenministerium sich anscheinend genötigt, auch sie ins Ministerium zu holen, allerdings in Funktion und Besoldung beträchtlich herabgestuft – als Unterabteilungsleiterin und damit von B 9 auf B 6 abgesenkt.
Sie ist eine Frau – eine Schelmin, wer sich Böses dabei denkt!
„Der Minister und die 8 Zwerge“ kam mir spontan in den Sinn, als ich nach der Amtseinführung von Herrn Seehofer das Bild von ihm und seinen acht männlichen Staatssekretären sah. Das Bundesinnenministerium war immer schon eher der Bremser auf der Gleichstellungs-Lok und Frauenrechte und Gleichstellungsaspekte haben es da besonders schwer. Aber selbst das BMI war schon mal besser und hatte Frauen als Staatssekretärinnen.
Es ist sicher nicht vermessen zu spekulieren, dass bei dem Plan, einen der Staatssekretäre zu opfern und Herrn Maaßen zum Staatsekretär zu machen, niemand daran gedacht hat, zuerst die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen, ehe es an die Presse gegeben wird. Ich lasse mich da aber gerne widerlegen.
Zwischen Staatssekretär und Minister, in diesem Fall beide männlich, soll ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen, weshalb der Minister, wenn das Vertrauen verloren geht, den Staatssekretär ohne Angabe von Gründen jederzeit entlassen darf. Ob verlorenes Vertrauen der wahre Grund war, dürfen weder Gerichte noch die Gleichstellungsbeauftragte hinterfragen. Es ist quasi eine Gewissensentscheidung. Nur die Wählerin und der Wähler dürfen sich Gedanken darüber machen – insbesondere wenn der Staatssekretär plötzlich dann doch im Amt bleibt.
Auch die Berufung einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs unterliegt nach BGleiG der Beteiligungspflicht der Gleichstellungsbeauftragten. Eine Berufung, ohne dass sich die Ministerin oder der Minister zuvor mit der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten berät und sie beteiligt, verletzt das BGleiG, wenn es auch (leider) die Maßnahme nicht unwirksam macht. Die Gerichte können dann nur im Nachhinein feststellen, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde, nehmen die getroffene Maßnahme aber nicht selbst zurück. Sie gehen davon aus, dass Behörden und insbesondere oberste Bundesbehörden sich an Recht und Gesetz halten und gerichtlichen Feststellungen folgen.
Für eine ordnungsgemäße Beteiligung muss die beabsichtigte Maßnahme zum Zeitpunkt der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten noch gestaltungsfähig sein. Das ist sie nicht mehr, wenn sie bereits in der Presse verkündet wurde. Da helfen noch so gute Argumente einer Gleichstellungsbeauftragten nichts mehr, höchstens noch politischer Druck.
Diese Prinzipien gelten auch für Lösungen wie „Sonderberater“, von der die Kanzlerin sich in der Presse in dem Sinne äußerte, dort störe Herr Maaßen nicht die innerbehördlichen Abläufe. Was für eine Begründung für eine B 9-Besoldung. Die muss ich mir merken!
Sowohl die Schaffung des Postens eines Sonderberaters im Range eines Abteilungsleiters B 9 – wo bekommt das BMI eigentlich so schnell die Haushaltsmittel dafür her? – als auch die Besetzung mit einer bestimmten Person unterliegen der Beteiligungspflicht nach BGleiG. Beide sind damit vermutlich rechtswidrig erfolgt. Sicher hat meine Kollegin im Bundesinnenministerium schon überlegt, dass es, wäre es zu einer Beteiligung gekommen, im Sinne der Gleichstellung wäre, der Schaffung einer neuen B 9-Stelle zuzustimmen, aber auf Besetzung mit einer Frau zu dringen. Schade, dass das Gesetz uns nicht die Möglichkeit gibt, so etwas zu erstreiten.
Ein großer Mann aber hat wohl Wichtigeres im Kopf als Frauenrechte und Gleichstellung, obwohl er das alles als selbsterklärter „Erfahrungsjurist“ hätte wissen müssen. Stattdessen ist er wohl dreimal ins gleichstellungsrechtliche Fettnäpfchen getreten, aber darüber redet „man“ dann erst gar nicht mehr...
Dafür tun wir es hier! In diesem Sinne mit herzlichen Grüßen
Ihre Kristin Rose-Möhring
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