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Der Interministerielle Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden

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Mit der Neufassung des Bundesgleichstellungsgesetzes 2015 wurde dort in § 36 der Interministerielle Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden - kurz IMA - verankert. Eingerichtet wurde er schon 1991, damals noch als IMA der Frauenbeauftragten der obersten Bundesbehörden. Die gesetzliche Verankerung war meinen Vorgängerinnen und mir ein wichtiges Anliegen, denn sie anerkennt die dort geleistete Arbeit und gibt ihr in der Außenwirkung mehr Gewicht.

Liebe Leserin, lieber Leser,

von Bedeutung ist auch, dass der IMA in § 36 BGleiG zwar gesetzlich verankert wird, seine Tätigkeit aber nicht geregelt oder eingeschränkt wird. Er bleibt damit wie jede einzelne Gleichstellungsbeauftragte unabhängig und weisungsfrei. Verpflichtet ist er lediglich den Zielen des Gesetzes, also der Verwirklichung von Gleichstellung, Beseitigung von Benachteiligung von Frauen und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit.

Nach der Gesetzeserläuterung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend spiegelt die gesetzliche Verankerung des IMA dessen Bedeutung als wichtiger Dach- und Vernetzungsverband der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden wider. Die Aufgaben eines Dachverbandes bestehen nach innen vor allem darin, die Interessen der Mitglieder zu harmonisieren, um ein geschlossenes Bild und damit eine verstärkte Wirkung in der Öffentlichkeit zu erzielen.

In der Außenwirkung beschränkt sich der Dachverband meist darauf, die Gesamtinteressen seiner Mitglieder summarisch in der Öffentlichkeit und in der Verfolgung gemeinsamer Ziele zu vertreten. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

Die Mitglieder des IMA stehen dazu in ständigem internem Austausch, treffen sich regelmäßig zu Arbeitssitzungen und Fortbildungen, vertreten gemeinsam erarbeitete Stellungnahmen nach außen bis hin zu Anhörungen in Gesetzgebungsverfahren und Zusammenarbeit mit Amtskolleginnen im Ausland, und nehmen meinungsbildend und prägend an Tagungen und öffentlichen Veranstaltungen teil.

Die Vernetzungsarbeit hat inzwischen zu einem Netzwerk mit mehr als 1100 Gleichstellungsbeauftragten im ganzen Bundesgebiet geführt. Das sorgt für einen ständigen Daten- und Meinungsaustausch, so dass die Mitglieder des IMA immer über die Vorgänge im Bereich der Gleichstellung informiert sind und alle Kontakte schnell gefunden und geknüpft werden können.

Der IMA organisiert sich selbst und kommt dabei ohne Hierarchien aus. Er sieht sich als öffentlich wirksames Sprachrohr der an vorderster Front kämpfenden Sachwalterinnen der Ziele des BGleiG. Die zwischenzeitliche Verankerung im Gesetz ist nach 25 Jahren die verdiente Anerkennung seiner Tätigkeit.

Mit netzwerkenden Grüßen

Ihre Kristin Rose-Möhring

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