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Die Aktivierung von Erziehenden im Jobcenter

Die Reform des § 10 SGB II verändert die Beratung von Erziehenden – mit Chancen für mehr Gleichstellung und neuen Herausforderungen für die Praxis.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zählt seit Jahren zu den zentralen gleichstellungspolitischen Herausforderungen in Deutschland. Dies gilt insbesondere für Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und kleine Kinder erziehen. Gerade Mütter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufig über einen längeren Zeitraum oder verschieben den Einstieg in Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit. Die Beratung von Erziehenden im Jobcenter nimmt deshalb eine Schlüsselrolle ein. Sie entscheidet mit darüber, ob berufliche Perspektiven erhalten bleiben, wirtschaftliche Eigenständigkeit gefördert wird und langfristiger Leistungsbezug vermieden werden kann.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Der § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II regelt, dass einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person jede Arbeit zumutbar ist, es sei denn, dass die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde. Mit der zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Reform des § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen grundlegend verändert (Bundesgesetzblatt vom 22.4.2026). Danach kann einer erziehenden Person nicht wie bisher bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes, sondern lediglich noch bis zum 14. Lebensmonat des Kindes eine Arbeit nicht zugemutet werden. Und wie bisher kann sich nur ein Elternteil auf § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II beziehen. Die Dauer der im SGB II nunmehr vorgesehenen Erziehungszeit von 14 Monaten entspricht in etwa der von erwerbstätigen Müttern geplanten Elternzeit von 14,9 Monaten (Statistisches Bundesamt, 2026).

Erziehende sollen künftig deutlich früher beraten, aktiviert und bei der Integration in Arbeit, Qualifizierung oder Sprachförderung unterstützt werden. Damit verbinden sich neue Chancen für die Gleichstellung von Frauen und Männern – zugleich entstehen neue Herausforderungen für die Praxis.

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Welche Merkmale haben Erziehende im Jobcenter?

Erziehende im Leistungsbezug sind keine homogene Gruppe. Dennoch zeigen Erfahrungen aus der Praxis, dass sie häufig mit einer Vielzahl von Belastungen konfrontiert sind. Viele tragen die Hauptverantwortung für die Kinderbetreuung und den Familienalltag. Insbesondere Mütter übernehmen den überwiegenden Anteil des sogenannten Mental Load – also der organisatorischen und emotionalen Verantwortung für das Familienleben. Gleichzeitig bestehen häufig finanzielle Sorgen, Unsicherheiten hinsichtlich der beruflichen Zukunft oder fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Hinzu kommen weitere Vermittlungshemmnisse wie nicht vorhandene oder veraltete Qualifikationen, gesundheitliche Belastungen, Schulden oder Sprachbarrieren bei Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte. Arbeitgeber stehen Teilzeitausbildungen oder familiengerechten Arbeitszeitmodellen mitunter zurückhaltend gegenüber. Traditionelle Rollenvorstellungen können zusätzlich dazu führen, dass Erwerbsarbeit überwiegend als Aufgabe des Vaters verstanden wird, während die Mutter dauerhaft für die Kinderbetreuung zuständig bleibt.

Auffällig ist zudem, dass sich in der Praxis überwiegend Mütter auf die Regelung des § 10 SGB II berufen. Väter machen von dieser Möglichkeit bislang nur selten Gebrauch. Dadurch reproduzieren sich bestehende Geschlechterrollen, die einer gleichberechtigten Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit entgegenstehen.

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Beratung als Schlüssel zur Gleichstellung

Der gesetzliche Auftrag der Jobcenter besteht zum einen darin, Leistungen zu bewilligen. Zum anderen gehören nach § 14 SGB II Beratung, Betreuung und Unterstützung explizit zu ihren Aufgaben. Dies gilt auch für Erziehende, die sich auf die Zumutbarkeitsregelung des § 10 SGB II berufen (Bundesagentur für Arbeit, 2023).

Über viele Jahre zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Eine Revision der Bundesagentur für Arbeit stellte 2018 fest, dass Beratung, Betreuung und Aktivierung von Erziehenden vielerorts nicht kontinuierlich erfolgen. Statt einer aktiven Integrationsarbeit dominierten häufig kurze Kontakte ohne Beratungscharakter (z. B. zu leistungsrechtlichen Fragen), während gezielte Förderstrategien ausblieben (Bundesagentur für Arbeit, 2018).

Die Folgen sind erheblich. Wer über mehrere Jahre weder beraten noch gefördert wird, verliert häufig berufliche Kompetenzen, schulische Kenntnisse oder Sprachfertigkeiten. Der Wiedereinstieg in Ausbildung oder Erwerbsarbeit wird dadurch zunehmend schwieriger. Gleichzeitig steigt das Risiko eines langfristigen Leistungsbezugs sowie späterer Altersarmut.

Gerade aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist dies problematisch. Längere familienbedingte Erwerbsunterbrechungen betreffen überwiegend Frauen und wirken sich dauerhaft auf Einkommen, Karrierechancen und Rentenansprüche aus. Eine frühzeitige Beratung kann diesen Entwicklungen entgegenwirken.

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Wie können Erziehende aktiviert und beraten werden?

Eine erfolgreiche Beratung beginnt mit einer individuellen Standortbestimmung. Integrationsfachkräfte sollten gemeinsam mit den Erziehenden berufliche Ziele entwickeln, vorhandene Kompetenzen sichtbar machen und realistische Integrationsstrategien erarbeiten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales usw., ohne Jahr). Dabei geht es zunächst häufig nicht um eine sofortige Arbeitsaufnahme, sondern um die Vorbereitung eines nachhaltigen Wiedereinstiegs.

Zu einer guten Beratung gehören unter anderem Informationen über Rechte und Fördermöglichkeiten, die Aktualisierung von Bewerbungsunterlagen, die Entwicklung beruflicher Perspektiven sowie die Vermittlung in Qualifizierungen oder Weiterbildungen. Auch digitale Lernangebote, Coachings oder zielgruppenspezifische Maßnahmen können bereits während der Erziehungszeit sinnvoll sein.

Von besonderer Bedeutung ist die frühzeitige Beratung zur Kinderbetreuung. Viele Eltern unterschätzen den zeitlichen Vorlauf für einen Betreuungsplatz. Deshalb sollte möglichst früh über Anmeldungen bei Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und mögliche Finanzierungswege informiert werden. Gleichzeitig können kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II unterstützend eingesetzt werden.

Eine moderne Beratung berücksichtigt zudem die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Gendersensible Beratung bedeutet, nicht ausschließlich mit den Müttern zu arbeiten, sondern auch Väter einzubeziehen und gemeinsam über eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu sprechen (Franzke, 2021). Gerade dann, wenn die Mutter bessere Qualifikationen oder bessere Arbeitsmarktchancen besitzt, kann es sinnvoll sein, tradierte Rollenbilder kritisch zu hinterfragen.

Für Familien mit Flucht- oder Migrationsgeschichte kommen weitere Beratungsschwerpunkte hinzu. Hier spielen Sprachförderung, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und gegebenenfalls psychosoziale Unterstützung eine wichtige Rolle.

Welche Chancen eröffnet eine frühzeitige Aktivierung?

Die kontinuierliche Beratung während der Erziehungszeit bietet sowohl für die Familien als auch für die Gesellschaft erhebliche Vorteile. Berufliche Kompetenzen bleiben erhalten, Qualifizierungen können rechtzeitig begonnen werden und der spätere Wiedereinstieg gelingt deutlich leichter. Gleichzeitig verbessert sich die Chance auf existenzsichernde Beschäftigung anstelle von unterwertigen Tätigkeiten.

Eine nachhaltige Integration stärkt die wirtschaftliche Eigenständigkeit insbesondere von Frauen. Sie ermöglicht den Aufbau eigener Rentenansprüche, reduziert das Risiko von Altersarmut und verbessert die finanzielle Situation der gesamten Familie. Darüber hinaus profitieren Kinder davon, wenn beide Elternteile gleichberechtigt Verantwortung für Familie und Erwerbsarbeit übernehmen und Erwerbstätigkeit selbstverständlich zum Familienalltag gehört.

Auch arbeitsmarktpolitisch gewinnt die frühzeitige Aktivierung an Bedeutung. Erziehende stellen ein bislang häufig unzureichend genutztes Arbeits- und Fachkräftepotenzial dar. Die sogenannte „stille Reserve“ kann durch passgenaue Beratung, Qualifizierung und familienfreundliche Arbeitsbedingungen besser erschlossen werden.

Welche Fragen sind noch offen?

Trotz der gesetzlichen Neuregelung bleiben zahlreiche Fragen offen. Eine Herausforderung besteht darin, Erziehende frühzeitig über die veränderte Rechtslage zu informieren. Viele Mütter gehen bislang davon aus, während der ersten drei Lebensjahre ihres Kindes nicht zu Beratungsgesprächen eingeladen zu werden. Jobcenter stehen daher vor der Aufgabe, transparent über die neuen Regelungen aufzuklären und die frühzeitige Beratung verständlich zu vermitteln.

Darüber hinaus wird die Reform auch kritisch diskutiert. Mütter leisten durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder einen erheblichen gesellschaftlichen Beitrag. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine stärker auf die frühzeitige Integration in Erwerbsarbeit ausgerichtete Aktivierungsstrategie den Lebenslagen von Familien ausreichend gerecht wird oder ob sie Eltern unter zusätzlichen Druck setzt (Höpfner, 2025). Entscheidend wird sein, dass Beratung weiterhin individuell erfolgt und die Bedürfnisse von Kindern und Eltern gleichermaßen berücksichtigt.

Offen ist zudem, wie Jobcenter ihre Beratungsstrukturen künftig organisieren. Sollen Erziehende von ihren bisherigen Integrationsfachkräften weiter betreut werden oder sind spezialisierte Fachkräfte mit besonderer Expertise im Bereich Familie, Gleichstellung und Kinderbetreuung sinnvoll? Beide Modelle bieten Vor- und Nachteile und werden in der Praxis unterschiedlich bewertet.

Eine weitere gleichstellungspolitische Frage betrifft die Rolle der Väter. Die neue Regelung eröffnet die Chance, traditionelle Rollenbilder stärker zu hinterfragen und beide Elternteile in die Integrationsplanung einzubeziehen. Insbesondere dann, wenn die Mutter über bessere Qualifikationen oder günstigere Arbeitsmarktchancen verfügt als der Vater, könnten partnerschaftliche Lösungen neue Perspektiven eröffnen. Dies setzt jedoch voraus, dass Väter konsequent in die Beratung einbezogen und für eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit gewonnen werden.

Schließlich bleibt die Finanzierung der Kinderbetreuung ein Unsicherheitsfaktor. Für Kinder unter drei Jahren fallen in vielen Bundesländern Elternbeiträge an. Für Familien im Leistungsbezug stellt sich die Frage, wie diese Kosten getragen werden können und welche Unterstützung durch Jugendämter oder andere Leistungsträger ggf. möglich ist. Die praktische Umsetzung wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die Ziele der Reform tatsächlich erreicht werden können.

Herzlichst,
Ihre Bettina Franzke

Literatur

Bundesagentur für Arbeit (2018). Beratung, Betreuung und Aktivierung im Rahmen von § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Revision SGB II, Bericht.

Bundesagentur für Arbeit (2023). Fachliche Weisungen § 10 SGB II. www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-10_ba015846.pdf

Bundesgesetzblatt (Nr. 107, 22. April 2026). Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Vom 16. April 2026. www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/107/VO.html

Bundesministerium für Arbeit und Soziales usw. (ohne Jahr). Hinweise zur Betreuung, Beratung und Aktivierung von Erziehenden im Rahmen von § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II. https://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Chancengleichheit/HInweise_zur_betreuung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Franzke, Bettina (2021). Genderkompetenz in der öffentlichen Verwaltung. Definition und Umsetzung am Beispiel der beschäftigungsorientierten Beratung. Journal Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW. Nr. 48/2021, S. 23-31. www.professor-franzke.de/pdf/Franzke_Genderkompetenz_in_der_oeffentlichen_Verwaltung_2021.pdf

Höpfner, Elena (2025). Wie Mütter für den Arbeitsmarkt verfügbar gemacht werden sollen. Vorgaben zur frühzeitigen Aktivierung von Erziehenden kleiner Kinder unter drei Jahren in der Grundsicherung. ZSR, 71(1), 63–86.

Statistisches Bundesamt (2026). Pressemitteilung Nr. 136 vom 16. April 2026. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_136_22922.html

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