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Die Gleichstellungsbeauftragte und „die Männer“

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Insider/innen wissen es schon lange: Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz ist die Gleichstellungsbeauftragte keine Interessenvertreterin. Allerdings müssen wir „die Männer“, d.h. die in der Verwaltung, im Behördenalltag und wo sie uns sonst begegnen, darauf immer wieder hinweisen. Die reale Gleichstellungsbeauftragte ist aber Sachwalterin der Ziele des BGleiG und wacht über dessen Anwendung und Einhaltung. Sie ist zwar wie der Personalrat weisungsfrei, aber Teil der Verwaltung und der Dienststellenleitung oder der Personalabteilung zugeordnet. Und sie hat auch Aufgaben außerhalb der reinen Frauenförderung; z.B. die Vertretung der Interessen von Männern mit Familienaufgaben, wenn sich für diese Kollegen daraus Nachteile ergeben.

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

gefühlt ist die Gleichstellungsbeauftragte für viele Frauen und die allermeisten Männer immer noch die reine Vertreterin der Interessen der Frauen. Es ist fast unmöglich, klar zu machen, dass es zwar im Interesse der Frauen liegt, die Ziele des BGleiG zu erreichen, die Gleichstellungsbeauftragte aber keine Interessenvertreterin im eigentlichen Sinne ist. Daher wird sie, je besser sie ihre Aufgaben wahrnimmt, zum Feindbild für Männer, die sich aus dem gerade skizzierten falschen Verständnis heraus fragen, wer denn eigentlich ihre Interessen, d.h. Männerinteressen wahrnimmt. Damit sind wir dann ganz schnell bei der falschen Vorstellung, es ginge immer um „Frauen gegen Männer“.

Dabei ist die Sache recht einfach. Nach dem Grundgesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt und der Staat hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dies durchzusetzen. Dazu hat er das BGleiG gemacht und die Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt, dessen Einhaltung zu überwachen.

Hätte es in der Vergangenheit keine geschlechterspezifische Ungerechtigkeit gegeben, wären keine Regeln notwendig, um Gleichstellung herzustellen.

Männer aber empfinden diesen Ausgleichsprozess gerne als ungerecht. Die Unvernünftigen unter ihnen wollen überhaupt keine Veränderungen. Für sie bestehen die Unterschiede zwischen den Geschlechtern im Berufsleben zu Recht: Männer sind für höhere Positionen besser geeignet; sie leisten mehr und sind psychologisch und biologisch besser disponiert. Kurzum, Männer haben sich ihre herausgehobene Stellung in der Vergangenheit verdient. Das Ganze ist natur- oder wahlweise gottgewollt.

Die weniger Unvernünftigen gestehen Frauen zwar gleiche Fähigkeiten und gleiche Rechte zu, wenn sie selbst aber auf der Karriereleiter von einer Frau überholt werden, liegt das fast immer nur an der Quote oder sonst einer Regelung zugunsten von Frauen. Nur sehr selten wird eine bessere Qualifikation anerkannt. So kann „man“ sich als Opfer der Geschichte sehen und sich in der Opferecke gemütlich einrichten. Sie, diese „ausgequoteten“ Männer, müssen halt heute für die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zahlen, meinen sie. Denn gäbe es keinen Nachholbedarf für Frauen und keine Quoten, hätten sie in ihrer Wahrnehmung bei der Konkurrenz die Nase vorne behalten.

Dabei verkennen sie, dass sie in einer geschlechtergerechten Welt oft gar nicht erst die Posten bekommen hätten, von denen aus sie nun mit Frauen weiter konkurrieren.

Und die vernünftigen Männer? Nach denen halte ich weiter Ausschau! Es gibt sie durchaus, aber sie sind eher „englisch“ vorhanden − few and far between, d.h. äußerst vereinzelt und dünn gesät.

Männer – nicht alle, aber doch hörbar viele – fühlen sich benachteiligt und durch die Gleichstellungsbeauftragte bedroht. Diese ist und bleibt für sie eine einseitige Interessenvertreterin. Sie fordern daher in Verkennung der Situation Männerbeauftragte als Gegengewicht oder zumindest männliche Gleichstellungsbeauftragte.

Aber Gleichstellung ist nun mal kein Geschlechterkrieg. Außerdem hat die Gleichstellungsbeauftragte eine starke Gegenspielerin, die absichtlich oder unbeachsichtigt viel zu oft Männerinteressen vertritt: die Dienststellenleitung. Jede Gleichstellungsbeauftragte kann davon ein Lied singen.

Herzlich

Kristin Rose-Möhring

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