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Die Unabhängigkeit der Gleichstellungsbeauftragten

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Solange es das Bundesgleichstellungsgesetz gibt – nun also schon fast 10 Jahre –, wird sowohl unter den Gleichstellungsbeauftragten als auch unter Personalrät/inn/en über das Verhältnis zwischen diesen beiden gewählten (Interessen-)Vertretungen diskutiert (siehe den Blog-Beitrag Interessenvertreterin oder Vertreterin der Interessen vom 12.4.2010).

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

nachdem das BGleiG im Unterschied zur Vorgänger-Regelung Frauenfördergesetz eine Mitgliedschaft der Gleichstellungsbeauftragten in Personalvertretungen ausdrücklich ausschloss, suchten diese ihren Platz zwischen der mächtigen Verwaltung und dem zumindest zahlenmäßig weit überlegenen Personalrat.

Die Personalräte wiederum versuchten sich abzugrenzen gegenüber einem Mitglied der Verwaltung, das die Gleichstellungsbeauftragte nun mal ist. Es gab zum Teil groteske Abwehrkämpfe zu dieser „Sachwalterin der Gleichstellung“, die ihnen bei den Informationen immer einen Schritt voraus war – wenn denn das Gesetz richtig angewandt wurde.

So ganz ist diese Blockade-Haltung der Personalräte noch nicht überwunden, wie auch so manche Verwaltungen selbst nach zehn Jahren noch immer nicht wissen (wollen), dass die früher so „bewährten“ Kungelmechanismen mit „ihrem“ Personalrat oder zumindest einzelnen Personalratsmitgliedern so nicht mehr funktionieren dürfen. Munter werden in Sitzungen und Besprechungen, in denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht dabei ist, (Vor-)Festlegungen getroffen, die dann im sogenannten Interesse der davon Betroffenen angeblich nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Gleichzeitig beobachte ich jedoch auch die Gegentendenz. Auf mehreren Veranstaltungen in 2010 wurden die Arbeitsbeziehungen zwischen Gleichstellungsbeauftragten und Personalräten diskutiert mit der Tendenz, viel enger zusammenzuarbeiten, da die Interessen vermeintlich die gleichen seien.

Ich kann hier nur warnen. Das höchste Gut der Gleichstellungsbeauftragten ist ihre Unanhängigkeit. Macht sie sich mit einer ihrer Verhandlungspartnerinnen – Personalvertretung oder Verwaltung – gemein, verliert sie diese Unabhängigkeit und wird von der jeweils anderen Seite nicht mehr ernst genommen. In jeder Frage muss sie – wenn auch als Einzelkämpferin (siehe den Blog-Beitrag Einzelkämpferinnen und Verbündete vom 8.12.2009) und daher meist in der Einsamkeit ihres Büros – einen eigenen Standpunkt entwickeln und vertreten (siehe den Blog-Beitrag Standfest vom 26.7.2010).

Das ist nicht leicht, aber das Einzige, was hier hilft, ist netzwerken, netzwerken und nochmals netzwerken. Nur von ihren Kolleginnen kann die Gleichstellungsbeauftragte sich Informationen holen und vor allem Erfahrungen sammeln, für sich allein bewerten, daraus ihre Strategien entwickeln und unabhängig anwenden.

Diese Unabhängigkeit macht uns Gleichstellungsbeauftragte frei und das ist in Zeiten von Vetternwirtschaft, Parteibuchkungeleien und anderer „Eine-Hand-wäscht-die-andere-Abhängigkeiten“ ein immenser und nicht zu unterschätzender Vorteil. Liebe Kolleginnen, lasst ihn uns nutzen!

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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