Eine Gleichstellungsbeauftragte wird nur von Frauen gewählt. Arme Männer?
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Generell gilt: Noch immer haben mehr Männer entscheidende Positionen inne, die ihnen Macht und Einfluss ermöglichen. Noch immer arbeiten mehr Frauen in Teilzeit und verdienen damit weniger Geld oder haben einen Telearbeitsplatz und sind damit weniger präsent, um ihren Einfluss geltend zu machen. Noch immer tragen überwiegend Frauen die Belastung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nicht nur Mütter von Kindern, sondern auch Frauen mit anderen familiären und pflegerischen Aufgaben.
Von dieser Überlegung haben sich die Verantwortlichen im Gesetzgebungsverfahren leiten lassen und nur für Frauen das aktive und passive Wahlrecht ins Gesetz geschrieben. Und das ist auch gut so, so lange die Gleichstellung von Frauen mit Männern nicht erreicht ist.
Aber: Das Bundesgleichstellungsgesetz spricht an vielen Stellen von „Teilzeitbeschäftigten mit Familienpflichten“, von „Beschäftigten an Telearbeitsplätzen“, von „Beurlaubten“ usw. Das sind geschlechtsneutrale Begriffe, die in der Praxis bedeuten, dass die Gleichstellungsbeauftragte hier auch dann auf Abhilfe hinwirken kann, wenn Kollegen Benachteiligungen erfahren.
Alles klar, Jungs?
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
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