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Eine Gleichstellungsbeauftragte wird nur von Frauen gewählt. Arme Männer?

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Alle vier Jahre wieder fragen Männer bei der Neuwahl der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz, warum sie nicht wählen oder gewählt werden dürfen.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Generell gilt: Noch immer haben mehr Männer entscheidende Positionen inne, die ihnen Macht und Einfluss ermöglichen. Noch immer arbeiten mehr Frauen in Teilzeit und verdienen damit weniger Geld oder haben einen Telearbeitsplatz und sind damit weniger präsent, um ihren Einfluss geltend zu machen. Noch immer tragen überwiegend Frauen die Belastung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nicht nur Mütter von Kindern, sondern auch Frauen mit anderen familiären und pflegerischen Aufgaben.

Von dieser Überlegung haben sich die Verantwortlichen im Gesetzgebungsverfahren leiten lassen und nur für Frauen das aktive und passive Wahlrecht ins Gesetz geschrieben. Und das ist auch gut so, so lange die Gleichstellung von Frauen mit Männern nicht erreicht ist.

Aber: Das Bundesgleichstellungsgesetz spricht an vielen Stellen von „Teilzeitbeschäftigten mit Familienpflichten“, von „Beschäftigten an Telearbeitsplätzen“, von „Beurlaubten“ usw. Das sind geschlechtsneutrale Begriffe, die in der Praxis bedeuten, dass die Gleichstellungsbeauftragte hier auch dann auf Abhilfe hinwirken kann, wenn Kollegen Benachteiligungen erfahren.

Alles klar, Jungs?

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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2 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 06.03.2024 um 10:17:
Warum verdienen die Frauen trotzdem deutlich weniger wenn dafür Beauftragte da sind und das zu korrigieren? Was machen dann diese Bauftragtinnen wenn es doch nicht gelingt die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau! Wir sind in Deutschland noch nicht da wo einige andere Länder im Norden schon lange sind. Auch in Italien und Spanien sieht es besser aus. Manches ist Heuchelei! Es ist mit vielem in Deutschland wo es nicht so gut ist wie Armutsrenten, alt und krank darf man hier nicht werden da ist man auf geschmissen!
kommentiert am 17.05.2018 um 10:03:
Es möge wohl der Wahrheit entsprechen, dass Männer noch immer vermeindlich mehr Macht-Potentiale in beruflicher Sicht haben (mal davon abgesehen, dass es ganze Berufsfelder gibt, in denen zu Ungunsten der Männer diese Gleichstellung nicht angestrebt wird). Dass dem zur Folge nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte in Frage kommen, halte ich zwar noch immer für Kritikwürdig. Wegen meiner sollen Frauen den Vorsitz haben, doch könnten meiner Meinung nach stellvertretende Rollen auch durch andere benachteiligte männlichen Geschlechts besetzt werden. Mein größter und wichtigster Kritikpunkt ist jedoch die Wahl dieser Position. Die Gleichstellungsbeauftragte soll für die Gleichstellung eines jeden benachteiligten kämpfen. Dazu gehören Mitbürger mit Migrationshintergrund, (schwer) behinderte aber auch Väter, welche um streckenweise um ihr Recht kämpfen müssen, den Vaterschaftsurlaub zu erwirken. Die Interessen all dieser Personen, die nun nicht weiblichen Geschlechts sind, würden durch jemanden vertreten werden, die sie nicht ein mal wählen durften. Und genau das ist ein Punkt, der nicht sein darf! Wenn meine Interessen durch jemand vertreten werden sollen, dann möchte ich bitte auch die Möglichkeit haben, diese auch rein demokratisch selbst wählen zu dürfen und nicht einfach mir eine vor die Nase gesetzt zu bekommen! Auch wenn (sicher weitestgehend berechtigt) dass der Kreis meiner Wahlmöglichkeiten eingeschränkt wurde. Alles klar, Mädel?!
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