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Erfahrungsbericht – und nun?

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Im Dezember 2010 wurde der Zweite Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) vorgelegt. Er ist alle vier Jahre zu erstellen, d.h. ausgehend vom Inkrafttreten des BGleiG 2001 war der erste 2005, der zweite 2009 zu erarbeiten. Der erste kam 2006 und die Verzögerung hat sich beim zweiten fortgeschrieben. Nun denn, aber immerhin ist auch er nun seit 13 Monaten da1.

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit Ende vorvergangenen Jahres ruht der Erfahrungsbericht im Bundestag; der zuständige Fachausschuss hat ihn noch nicht beraten. Der Bericht befindet sich dort in guter Gesellschaft mit dem Gleichstellungsbericht, dem Gremienbericht und dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (siehe Blogbeitrag „So viele Berichte – so viel Gleichstellung“ vom 28.2.2011) – ebenfalls alle bisher unberaten. So weit, so misslich. Schließen wir daraus, dass Gleichstellung keine Konjunktur mehr hat?

Schwer zu sagen, denn immerhin ist Deutschland im „Global Gender Gap Index“ des Weltwirtschaftsforums 2011 erstmals seit Jahren wieder aufgestiegen2  – von Platz 13 zurück (wie 2008) auf Platz 11 – immer noch hinter Lesotho und den Philippinen, aber immerhin. 2006 waren wir allerdings noch auf Platz 5. Da steht jetzt Irland; davor die ewigen Sieger Island, Norwegen, Finnland und Schweden, die seit Jahren die Spitzenplätze unter sich ausmachen (siehe Blogbeitrag „Gleichstellungsbilanz nach einem Jahr Koalitionsvertrag“ vom 8.11.2010).

Doch zurück zum Erfahrungsbericht: Er enthält viele Informationen und Aufstellungen und zu drei Kernbereichen sind die Erkenntnisse – nicht überraschend – wie folgt:

  • Mangelhafte Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die überwiegend betroffenen Frauen

  • Entgelt-Ungleichheit auch im Bereich des Bundes sowie

  • Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen

Was also tun? Die Lösung scheint einfach:

  • Vereinbaren helfen durch Betreuungsangebote, Flexibilisierung der Arbeit für ALLE und Präsenzkultur beenden

  • Chancen verbessern, verbeamten2 , Beurteilungen geschlechts- und arbeitszeitunabhängig erstellen und dann befördern oder höhergruppieren

  • Ermuntern, nach oben holen und dort nicht wieder wegmobben.

Ein Jahr ist schon vergangen, der dritte Erfahrungsbericht rückt näher – nach dem ursprünglich vorgegebenen Takt 2013 – und wenig ist geschehen. Die Welt hat sich weitergedreht, die Männer organisieren sich – radikal und nachdrücklich-aggressiv antifeministisch oder gemäßigt und wohlwollend gefördert im „Männerforum“. Und sie verschaffen sich zunehmend Gehör.

Das ehemals starke Geschlecht ist 40 Jahre nach Beginn der modernen Frauenbewegung in der Krise. Weibliche Dominanz wird beklagt, ein Stopp der Geschlechterapartheid gefordert und von verelendeten Männerseelen gefaselt. So manch EINE Frau springt ihnen zur Seite3 ; warum weiß die Henkerin.

Und Männer fordern nun ihre sogenannten Rechte ein, wozu sie auch die Öffnung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten für Männer zählen. Leider verhallen diese Rufe nicht ungehört. Plötzlich wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Frauenwahlrechts gestellt, obwohl dies 2001 umfassend geprüft wurde und die gesellschaftliche Realität sich seitdem nicht entscheidend geändert hat.

Richtig ist, dass es nur gemeinsam vorangehen kann. Richtig ist aber auch, dass die Nachteile weiterhin deutlich auf Seiten der Frauen liegen. Hier können bei der Beseitigung Männer tatkräftig mitwirken. Das Ergebnis dieser Tatkraft wollen wir doch erst mal entspannt abwarten.


1  Bundestagsdrucksache 17/4307
2  Laut Erfahrungsbericht sind im Geltungsbereich des Bundes die häufigsten Einstufungen bei Frauen E 9, d.h. also vergleichbar mittlerer Dienst/Tarifbeschäftigte (damit per se geringeres Netto-Einkommen als im Beamt/inn/enstatus) und Männer A 15, d.h. höherer Dienst/Beamte
3  Focus 30/2011 vom 25.7.2011

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