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Flexibles Arbeiten II

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Flexibles Arbeiten, d.h. Telearbeit, Mobilarbeit, Befreiung von der Präsenzpflicht etc. ist die Arbeitsform der Zukunft (siehe „Flexibles Arbeiten, Teil I“). Entscheidend sind klare Rahmenbedingungen für Nutzende und Dienststellen.

Liebe Leserin, lieber Leser,

aus meiner Sicht sollten sich die Dienststellen mit ihren gewählten Vertretungen über folgende Punkte verständigen:

  • Flexibles Arbeiten soll allen Beschäftigten zur Verfügung stehen, die dies möchten. Ausnahmen sollen nur gelten, wenn die Tätigkeit eine absolute Präsenzpflicht vorgibt wie z.B. im Fahr- oder Erziehungsdienst, wobei bei letzterem auch Konzeptions- und/oder Nachbereitungszeiten mobil gestaltet werden können. Vor allem darf flexibles Arbeiten kein Belohnungssystem sein, das Einzelnen zugestanden wird, anderen aber nicht. Grundsatz sollte sein, dass alle wählen können, wo und wie sie ihre Aufgaben erledigen.

  • Erforderliche Präsenzzeiten in der Dienststelle sollen die einzigen Einschränkungen der Flexibilität sein. Gefordert ist hier neben der Technik auf jeden Fall die Organisation. Klar muss sein, dass alle Auswirkungen im Vorfeld diskutiert, und wenn und wo nötig, geregelt und beachtet werden.

  • Die Präsenz in den Organisationseinheiten muss gesichert sein. In diesen sogenannten Funktionszeiten müssen die einzelnen Bereiche arbeitsfähig sein. Das heißt aber nicht, dass alle immer im Hause anwesend sein müssen. Präsenz und Ansprechbarkeit lassen sich auch technisch regeln.

  • Technische Ausstattung und damit eine theoretische 24/7-Verfügbarkeit bedeuten im Gegenzug nicht, dass alle rund um die Uhr ansprechbar sind. Im Gegenteil: Hier ist klar zu regeln, was erwartbar ist und was nicht. Zur Not mit technischen Möglichkeiten wie Abschalten des Mailservers etc.

  • Die Frage nach der Eignung der Beschäftigten für flexibles Arbeiten stellt sich nicht mehr. In Ausschreibungen wird in der Regel Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein gefordert; in Auswahlverfahren wird dies abgefragt. Entsprechend muss das Vertrauen vorhanden sein, dass Beschäftigte auch ihr Flexibles Arbeiten managen können. Wo nicht, muss unterstützt und /oder fortgebildet werden. In kritischen Fällen von psychischen Erkrankungen, Sucht etc. muss sicher genau hingeschaut werden, was Menschen zuzumuten ist, und wo sie aktive Hilfe in der Nähe brauchen. Aber das sind Sonder- und vor allem Einzelfälle.

  • Das gilt auch dann, wenn Menschen die ihnen gewährte Freiheit missbrauchen. Das muss einkalkuliert und im Einzelfall dagegen vorgegangen werden. Die Sorge vor Missbrauch der flexiblen Angebote darf aber nicht dazu führen, die Möglichkeiten bereits im Vorfeld einzuschränken.

  • Die Frage nach der Eignung des Arbeitsplatzes sollte es heute ebenfalls nicht mehr geben. Datenschutz und Datensicherheit müssen mit den technischen Möglichkeiten erreicht werden, zumal die Entwicklung der Technik und damit auch der Sicherheitstechnik ständig voranschreitet.

  • Arbeitszeiten müssen erfasst und klare Absprachen über die o.g. Funktionszeiten, d.h. Ansprechbarkeit der Arbeitseinheit getroffen werden. Diese Ansprechbarkeit kann auch technisch über Anrufweiterleitung etc. geregelt werden.

  • Vertrauensarbeitszeiten sollte es nicht geben, wenn dies bedeutet, dass Arbeitszeiten, Mehrarbeit und Überstunden nicht erfasst werden. Arbeitende fühlen sonst die Verpflichtung, mehr zu leisten, um das Vertrauen der Vorgesetzten zu rechtfertigen. Das führt zu Ausbeutung oder auch Selbstausbeutung.

Das sind meines Erachtens die wichtigsten Rahmenbedingungen, über die Einigkeit herrschen sollte, bevor Dienststelle und alle Beteiligten an die Ausgestaltung der Möglichkeiten für flexibles Arbeiten gehen. Begleitmaßnahme wie Fortbildung sind ebenfalls einzuplanen; dazu beim nächsten Mal mehr

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Kristin Rose-Möhring

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