„Fragen und Antwort“ an das BMFSFJ
Liebe Leserin, lieber Leser, alle die meinen Blog verfolgen/mitlesen!
Gerade habe ich wieder den Kommentar zum BGleiG einsortiert. Ich mache das ja, wie einige wissen, selbst, um einen schnellen Überblick über Veränderungen in der Kommentierung oder Rechtsprechung zu registrieren. Es war diesmal nicht nur das Einfügen und Entfernen, sondern mal wieder eine Neuaufteilung. Nun ist das Werk auf 10 Ordner angewachsen. Ich musste Platz im Regal schaffen - schwierig. Aber in den Ordnern ist jetzt etwas mehr Platz zum Blättern, manches war bei mir sehr voll.
Was ist mir aufgefallen und hat mich angeregt, es diesmal im Blog zum Thema zu machen? Ich musste ein gelbes Einlegeblatt einsortieren, das die Aufschrift „ A.V, Fragen und Antworten“ hat und in Ordner 2 sollte. Dünnblattpapier dahinter gab es bisher noch nicht.
Das gab es vor Jahren schon, aber da hieß es Rundschreiben. Das BMFSFJ gab unregelmäßig Rundschreiben an die Dienststellen heraus und kommentierte Themen aus dem BGleiG. Dazu gehörte auch die Rubrik „Fragen und Antworten“. Bedeutete, dass (meist) Gleichstellungsbeauftragte* sich an das Ministerium mit einer Frage gewandt hatten. Diese wurde dort als für grundsätzlich interessant angesehen und mal mehr und mal weniger allgemein beantwortet. Ich gehörte sowohl zu den Fragenden wie zu den Lesenden.
Auch aktuell bitte ich bei Fragen an mich die fragende Person, ab und zu doch zuerst oder parallel das Ministerium zu dem Sachverhalt zu befragen. Das gilt natürlich nicht nur für die, die nach Bundesrecht arbeiten, sondern natürlich überall auch, wo es ein Landesgleichstellungsgesetz gibt.
Zu einem Teil finden sich diese „Fragen und Antworten“ auch veröffentlicht auf der Seite des jeweiligen Ministeriums. Und demnächst wird sich hoffentlich einiges unter A.V finden.
Warum bin ich erwartungsfroh? Leider müssen Gleichstellungsbeauftragte seit längerer Zeit die Erfahrung machen, dass sie nach einiger Zeit nochmal eine Sachstandsanfrage losschicken, weil eine Antwort ausgeblieben ist. Auch dauert es zum Teil - heißt im Bundesministerium - sehr lange, bis eine Rückmeldung kommt. Das bedauere ich sehr (war auch schon betroffen). Oder bin ich aus vergangenen Tagen zu verwöhnt? Denn es gab Zeiten und die waren gleichstellungsrechtlich nicht einfacher oder geklärter, da hatten wir innerhalb von 10 Tagen per email eine Antwort auf dem Rechner.
Manche der Antworten habe ich als kritisch bezeichnet, wie die zu fiktiver Nachzeichnung oder dem Geltungsbereich für bestimmte Institutionen. Ein vielerorts inzwischen gelöstes Problem war auch die Entlastung oder Freistellung. Inzwischen in den meisten Gesetzen und Regelungen geklärt. Meine persönlich „schönste“ Antwort habe ich mal erhalten, als ich nach bestimmter Literatur nachfragte. Ich bekam den Hinweis, dass ich bitte im Hauptkatalog der Universitätsbibliothek nachschlagen sollte! Zu einem anderen Thema und einer Zielgruppe, die mir bekanntermaßen seit Jahren ja sehr am Herzen liegt, die Vertrauensfrauen, hatten wir einen sehr regen und sich auch ergänzenden Austausch genau wie zum Thema Gleichstellungsplan.
Ich bin gespannt auf das, was sich demnächst unter „Fragen und Antworten“ findet. Vielleicht sollten wir ein Netzwerk gründen und rotierend Fragen einreichen, damit wir dann auch unter A.V regelmäßig einsortieren.
Da fällt mir ein, ich warte noch auf eine Erläuterung zum Thema zweite nur bestellte Stellvertreterin für den berühmten Notfall. Ist schon eine Weile her, das email, und ist daher offensichtlich von meiner To-Do-Liste gerutscht. Aber, nächste Woche gibt es eine Sachstandsanfrage von mir!
Aus aller Welt
Die erfolgreichste Drehbuchautorin Deutschland Anika Decker hat den Produzenten, Schauspieler etc. Til Schweiger und Warner Bros. verklagt! Es geht um Geld! Um Einnahmen aus erfolgreich laufenden Verfilmungen.
Mit feministischen Grüßen
Ute Wellner
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