Frauen werden gut gefördert, doch traditionelle Rollen erschweren die Integration in den Arbeitsmarkt.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Mit der Einführung des Bürgergeldes im Jahr 2023 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende neu ausgerichtet. Leitbegriffe wie Vertrauen und Kooperation sollten den Fokus weg von kurzfristiger Vermittlung hin zu Qualifizierung und nachhaltiger Integration verschieben. Aktuelle Studien zeigen, dass nicht alle Leistungsbeziehenden gleichermaßen von diesen Reformen profitieren. Besonders Frauen sind im System der Grundsicherung für Arbeitssuchende strukturell benachteiligt – sowohl bei der Jobsuche als auch bei der Arbeitsvermittlung durch die Jobcenter (Boockmann et al., 2025).
Generell werden Frauen seltener als Männer arbeitslos. Aber wenn sie arbeitslos sind, haben sie schlechtere Chancen, in Arbeit zu vermittelt werden (Bundesagentur für Arbeit, 2025a). Die Integrationsquote* in der Grundsicherung (SGB II) liegt für Frauen mit 16,5 Prozent deutlich unter derjenigen für Männer mit 27 Prozent (Bundesagentur für Arbeit, 2025b). Mit diesem seit Jahren bestehenden Ungleichgewicht können die Jobcenter nicht zufrieden sein. Übrigens liegt die Integrationsquote von alleinerziehenden Müttern mit 18 Prozent über derjenigen von Frauen, die mit oder ohne Kinder, aber mit einem Partner zusammenleben (10,9 bzw. 12,7 Prozent). Dies deutet darauf hin, dass Kinder offenbar nicht das primäre Problem sind, sondern Rollenaufteilungen in Bedarfsgemeinschaften.
Frauen machen 50,7 Prozent der Leistungsbeziehenden im SGB II aus. Ihr Anteil an den Langzeitarbeitslosen ist mit 53,2 Prozent überdurchschnittlich. Die Frauenanteile bei den Förderungen sind in den vergangenen Jahren gestiegen: Bei den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie bei den Qualifizierungen liegt ihr Anteil mittlerweile bei 50 Prozent oder darüber. Doch bei den arbeitsmarktnahen Eingliederungszuschüssen fällt der Frauenanteil mit 35 Prozent stark zurück (Bundesagentur für Arbeit, 2025b). Insgesamt zeigt sich, dass gefördert nicht auch vermittelt bedeutet. Nunmehr gilt es, die tatsächliche Lebenssituation und Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt in den Blick zu nehmen.
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Merkmale von Frauen im Leistungsbezug
Frauen, die SGB-II-Leistungen beziehen, weisen häufig komplexe und miteinander verflochtene Problemlagen auf. Neben einem im Durchschnitt geringeren Einkommen vor dem Leistungsbezug sind sie häufiger in unterbrochenen Erwerbsbiografien, Teilzeitbeschäftigung oder Minijobs tätig gewesen. Sorgearbeit – insbesondere Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen – spielt dabei eine zentrale Rolle. Auch psychische Belastungen und gesundheitliche Einschränkungen werden von Frauen überdurchschnittlich häufig als Hemmnisse genannt (Boockmann et al., 2025).
Die Bertelsmann-Studie zeigt, dass Frauen deutlich seltener aktiv nach Arbeit suchen als Männer. Besonders stark ausgeprägt ist dieser Effekt bei Frauen mit kleinen Kindern: Ihre Wahrscheinlichkeit, eine Stelle zu suchen, liegt um 27 Prozentpunkte niedriger – selbst dann, wenn sie in Paarhaushalten leben und keine Alleinerziehenden sind (Boockmann et al., 2025). Aber auch Frauen ohne Kinder suchen signifikant seltener nach Arbeit als Männer. Diese Unterschiede lassen sich nicht allein mit individuellen Präferenzen erklären, sondern verweisen auf strukturelle Rahmenbedingungen und tradierte Rollenbilder.

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Nachteile bei Jobsuche und Arbeitsvermittlung
Frauen in der Grundsicherung stehen bei der Arbeitsmarktintegration vor mehreren Nachteilen. Einerseits investieren sie im Durchschnitt weniger Zeit in die Stellensuche. Während Männer häufiger 20 Stunden oder mehr pro Woche für Bewerbungen aufwenden, ist dieser Anteil bei Frauen deutlich geringer (Boockmann et al., 2025). Andererseits erhalten Frauen seltener Stellenangebote und Fördermaßnahmen durch die Jobcenter.
Ein Grund hierfür liegt in systembedingten Fehlanreizen. Da das Einkommen der in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden zusammen betrachtet wird, konzentriert sich die Vermittlungspraxis häufig auf die Person mit den besseren Verdienstchancen – in heterosexuellen Paarhaushalten meist der Mann. Dieses Phänomen wird Creaming genannt: Die Integrationsarbeit fokussiert sich auf die Person mit den schnelleren Vermittlungsaussichten. Für Frauen als sogenannte Zweitverdienerinnen lohnt sich eine Arbeitsaufnahme oft finanziell kaum, da zusätzliche Einkommen ab einer gewissen Höhe auf die Leistungen angerechnet werden (Weber, 205, zit. nach Schäfer, 2025). Diese Gegebenheiten verstärken bestehende Ungleichheiten und wirken dem Ziel der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen entgegen.
Hinzu kommen gesellschaftliche Rollenbilder. Erwerbs- und Sorgearbeit sind weiterhin ungleich verteilt, was sich unmittelbar auf die Verfügbarkeit und Vermittlungsfähigkeit von Frauen auswirkt. Jobcenter-Mitarbeitende berichten, dass Erziehungs- und Pflegeaufgaben den Integrationsprozess von Frauen erheblich erschweren (Schäfer, 2025). So verwundert es nicht, dass insbesondere Frauen, die mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Partner leben, häufig den Leistungsbezug ohne Erwerbsarbeit verlassen (Brussig, 2023).

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Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit
Für Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland ist die Situation von Leistungsbezieherinnen im SGB II ein wichtiges Thema, da sich hier mehrere Dimensionen von Ungleichheit überlagern: Geschlecht, Lebenslage, Gesundheit, Migrationserfahrungen und familiäre Verantwortung. Die Integrationsarbeit der Jobcenter geschieht nicht in einem geschlechtsneutralen Umfeld. Vielmehr reproduziert sie bestehende Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, wenn Erwerbsarbeit von Frauen als nachrangig behandelt wird.
Langfristig hat dies gravierende Folgen: Frauen verbleiben länger im Leistungsbezug, sie leben in wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Partner oder Sozialstaat und erwerben geringere Rentenansprüche. Dies steht im Widerspruch zu gleichstellungspolitischen Zielen wie ökonomischer Unabhängigkeit, gleichberechtigter Teilhabe am Arbeitsmarkt und eigenständiger Existenzsicherung.
Tipps und Empfehlungen für Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte können auf verschiedenen Ebenen ansetzen, um die Situation von Frauen in der Grundsicherung zu verbessern:
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Sensibilisierung der Jobcenter: Das Aufbrechen traditioneller Geschlechterrollen sollte in Schulungen und im Arbeitsalltag thematisiert und reflektiert werden.
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Ressourcenorientierte Sichtweisen: Frauen im SGB II sollten nicht primär als „schwer vermittelbar“, sondern mit ihren Kompetenzen und Entwicklungspotenzialen wahrgenommen werden.
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Passgenaue Angebote: Frauen benötigen häufig passgenaue Unterstützung, um Erwerbs- und Sorgearbeit miteinander zu vereinbaren – etwa durch Qualifizierungsangebote in Teilzeit.
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Politische Einflussnahme: Die Fehlanreize im Controllingsystem sowie in Bezug auf Zuverdienerinnen sollten öffentlich benannt und entsprechende Reformen eingefordert werden. So sollten auch qualitative Kennzahlen definiert werden, um beispielsweise einen Zugewinn an sozialer Teilhabe zu verdeutlichen (z. B. bei neuzugewanderten Migrantinnen). Darüber hinaus sollten die Zuverdienstgrenzen überdacht werden.
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Enge Kooperation und Vernetzung mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA): Jedes Jobcenter hat eine Person, welche die Belange leistungsberechtigter Kundinnen und von Erziehenden besonders im Blick hat und diese bei der Förderung (z. B. Konzeption von Maßnahmen) sowie im Integrationsprozess einbringt. BCA und kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind in ihrer Arbeit in hohem Maße aufeinander angewiesen: Je besser diese abgestimmt ist, desto größer der gemeinsame Nutzen.
Fazit
Frauen in der Grundsicherung sind aus Sicht der Gleichstellung eine bedeutsame Zielgruppe. Es gilt, die strukturellen Benachteiligungen in der Integrationsarbeit sichtbar zu machen und abzubauen. Für Gleichstellungsbeauftragte bietet sich hier die Möglichkeit, soziale Sicherung, Arbeitsmarktpolitik und Geschlechtergerechtigkeit zusammenzudenken – und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung von Frauen in schwierigen Lebenssituationen zu leisten.
Anmerkungen
* Die Integrationsquote ist eine nach § 48a SGB II definierte statistische Kennzahl, bei der die Summe der Integrationen innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit dem durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bezug gesetzt wird.
Herzlichst,
Ihre Bettina Franzke
Literatur
Boockmann, B., Braun, H., Kirchmann, A., Schafstädt, C., & Schröder, C. (2025). Jobsuche im Bürgergeld: Wie sich Leistungsbeziehende um Arbeit bemühen. Bertelsmann Stiftung.
Brussig, M. et al. (2023). Gleichstellungsimpulse im SGB II Zielsteuerungssystem. Zwischenbericht.
Bundesagentur für Arbeit (2025a). Die Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern 2024
Bundesagentur für Arbeit (2025b). Faktenblatt Gleichstellung im SGB II. Datenstand November 2025
Schäfer, M. (2025, 16. Dezember). Brisante Bürgergeld-Ungleichheit: Eine Gruppe bei der Jobsuche massiv benachteiligt. Frankfurter Rundschau.
