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Frauenquote für die Wirtschaft

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Das Bundesgleichstellungsgesetz ist nicht ohne weiteres auf private Unternehmen zu übertragen. Deshalb werden europaweit Gesetze für feste Frauenquoten, insbesondere für Vorstandsetagen und Führungspositionen diskutiert oder sind wie z.B. in Norwegen und Spanien schon vorhanden. Deutsche Konzerne aber machen gerade vor, wie „man“ der verordneten Quote entgeht.

Liebe Leserin, lieber Leser,

weder der deutschen Politik noch der zuständigen EU-Kommissarin ist es bisher gelungen, eine Quote durchzusetzen.

Wie macht die Wirtschaft das? Zum einen wohl durch geschickten Einsatz ihres wirtschaftspolitischen Einflusses, auch Lobby-Arbeit genannt; zum anderen durch das Vorzeigen freiwillig erzielter Erfolge.

Gerade die großen börsennotierten Unternehmen gehen immer wieder mit ihren Vorzeigefrauen in die Presse. Dabei entsteht durch das Herausstellen einzelner Erfolge ein falscher Eindruck.

Darüber hinaus werden von den international tätigen Unternehmen auch geschönte Zahlen vorgelegt. Die steigenden Zahlen werden vor allem im Ausland erzielt, präsentiert werden dann aber die Gesamtzahlen.

Damit ist und bleibt die Benachteiligung von Frauen in Führungspositionen ein sehr deutsches Problem.

Als Gleichstellungsbeauftragte in einem Bundesministerium kann mich das nicht unberührt lassen. Fehlende Gleichstellung und die fehlende Sichtbarkeit von Frauen in Führungspositionen sind ein Gesamtproblem und machen nicht vor einer Dienststelle oder einem Betrieb halt. Es geht nicht um Insellösungen, wobei auf der Insel „Bundesbehörden/Bundesgerichte“ auch noch nicht alles gut ist.

Das Problem muss im großen Stil angegangen werden. Wir dürfen nicht darauf warten, dass eine Lösung von außen aufgedrückt wird.

Sich allein auf die Freiwilligkeit zu verlassen, scheint im Moment wenig sinnvoll zu sein, denn ohne konkrete und empfindliche Strafandrohung tut sich auch im EU-Ausland wenig. So haben die Niederlande zwar eine verordnete Quote, aber praktisch keine Sanktionen. Alle dort wissen schon jetzt, dass die Vorgaben nicht annähernd erreicht werden.

Wirtschaftsunternehmen sind nicht mein Fachgebiet, aber zwei Beispiele zeigen Wege auf. Spanien ermuntert seine Unternehmen zu einer Quote von „nur“ 40%, vergibt aber seit 2012 keine öffentlichen Aufträge mehr an die, die sie nicht einhalten. In Belgien sollen die Aufsichtsratsmitglieder der Unternehmen, die die Quote nicht erreichen, künftig keine Vergütung mehr erhalten.

Beides hat auch aus der Sicht einer Gleichstellungsbeauftragten einen deutlichen Charme und weckt Wünsche, auch im Bundesbereich so zu verfahren.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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