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Gender Budgeting

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Das Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet alle Beschäftigten, insbesondere die mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Aufgabenbereichen zu fördern. Dieses durchgängige Leitprinzip Gender Mainstreaming ist in § 2 festgeschrieben.

Liebe Leserinnen, Liebe Leser,

Im Sinne des Gesetzes ist damit Gender Mainstreaming auch im Bereich der Mittelbewirtschaftung, d.h. in den einzelnen Haushalten der Behörden der Bundesverwaltung und der Bundesgerichte zu berücksichtigen. Alle Ausgaben sind daraufhin zu überprüfen, ob sie geschlechtergerecht verwendet werden. Dieses Prinzip des Gender Budgeting existiert in der Bundesverwaltung zwar in der Theorie, ist jedoch in der Praxis nie recht angekommen. 2007 wurde zwar noch eine Machbarkeitsstudie aus der davorliegenden Legislaturperiode veröffentlicht, aber von weiteren Aktivitäten ist nichts zu sehen. Ein erfolgreiches und spürbares Gender Budgeting lässt weiter auf sich warten.

Manchmal lohnt ja ein Blick über die Grenzen, z.B. zu unserem Nachbarn Österreich, denn die österreichische Bundesregierung ist beim diesem Thema erheblich weiter und viel konkreter.

Dort soll Gender Budgeting ab 2013 eingeführt werden. Die Vorbereitungen für die Umsetzung laufen derzeit auf Hochtouren, nachdem die österreichische Bundesregierung zum Januar 2009 sowohl die Bundesverfassung als auch das Bundeshaushaltsgesetz in diesem Sinne geändert hat. Künftig sind in Österreich bei der Haushaltsführung "die Grundsätze der Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten.“

Du, glückliches Österreich, handelst.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

Mein Kommentar
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3 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 08.08.2017 um 22:42:

Hallo Frau Lutz,

wofür ist ein Blog da, wenn nicht für den "Austausch"?

Wofür ist eine Kommentarfunktion da, wenn nicht zum Kommentieren?

Warum schreibt Frau Rose-Möhring ein Blog, wenn sie offensichtlich nur per E-Mail zu erreichen ist?

Und warum soll ich meinen Text in eine E-Mail kopieren, wenn Sie ihn doch schon kennen?

Ich habe gar kein "Anliegen" formuliert, sondern einen Vorschlag geäußert.

Viele Grüße:
Jens Zimmer

kommentiert am 08.08.2017 um 22:42:

Hallo Herr Zimmer,

da ein Austausch hier im Blog ein wenig umständlich wäre, möchte ich vorschlagen, dass Sie mir per Mail Ihr Anliegen schreiben. Ich werde Ihre Mail dann an Frau Rose-Möhring weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Claudia Luz

claudia.luz@hjr-verlag.de

kommentiert am 08.08.2017 um 22:42:

Hallo Frau Rose-Möhring,

woran scheitert denn die Umsetzung des Gender Budgeting bisher in Deutschland? Leider kenne ich die Machbarkeitsstudie nicht, nehme aber an, dass sie zu einem positiven Ergebnis kommt?!

Gibt es auf Länderebene größere Fortschritte? Könnte hier der Bund mal von den Ländern lernen? In Brandenburg gibt es immerhin einen "Kurzleitfaden" (http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php?id=105698&_siteid=9), in Berlin die "Initiative für eine geschlechtergerechte Haushaltsführung", und im Gesundheitsministerium von Sachsen-Anhalt wurde das Konzept sogar praktisch erprobt.

Könnte man nicht die fortgeschrittenen und die zögernden AkteurInnen zusammenbringen? Wie wäre es, wenn Ihr Ministerium dazu einen Kongress macht?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten.

Viele Grüße: Jens Zimmer

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