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Gleiches Recht für alle Gleichstellungsbeauftragten

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Wie wollen wir unser Ziel, die Schaffung von Geschlechtergerechtigkeit, je erreichen, wenn in der Praxis schon die Gleichstellungsbeauftragten mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind? Zumindest für den öffentlichen Dienst sollte ein Mindeststandard zu schaffen sein. Das Bundesgleichstellungsgesetz hat hier einige Ansätze.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

aus meiner Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte in einem Bundesministerium weiß ich, wie wichtig die Stärkung meiner Position durch eine Wahl ist und dass die Wirksamkeit meiner Arbeit von der unverzüglichen und umfassenden Unterrichtung sowie der frühzeitigen Beteiligung abhängt. Davon sind viele landesgesetzliche Regelungen noch weit entfernt.

Das Grundgesetz fordert, der Staat solle die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen fördern. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten die Gleichstellungsbeauftragten mit ihrer Arbeit. Wer also wirklich Gleichberechtigung will, schafft erst einmal gleiches Recht für die Gleichstellungsbeauftragten.

Noch besser wäre natürlich (alle Föderalistinnen schauen jetzt kurz weg) ein bundeseinheitliches Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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