Gleichstellung als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Muss nicht sein!
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Hinblick auf Personalräte habe ich dieses Stöhnen noch nicht gehört. Vielleicht müssen wir Gleichstellungsbeauftragte also einfach abwarten, bis auch unser Gesetz wie das Bundespersonalvertretungsgesetz mehr als 40 Jahre in Kraft ist (letzteres seit 1974 fast unverändert in der aktuellen Fassung). Dann wäre es allerdings 2041 und wir alle darüber alt, grau und vor allem ungeduldig geworden.
Solche Seufzer über so viel Zusatzarbeit lassen mich aber auch völlig kalt. Meist resultiert die Doppel- und Dreifacharbeit nämlich daher, dass die Verwaltungen sich einfach weigern, Gleichstellung mitzudenken und die Gleichstellungsbeauftragte von Anfang an einzubeziehen und zu beteiligen.
Da sie das so oft „vergessen“, müssen Gleichstellungsbeauftragte Mails schreiben, Gespräche und Telefonate führen, ja bis zur Behördenleitung hinaufsteigen, um die Informationen zu bekommen, die sie brauchen. Das erfordert viel Zeit und Nerven, nicht nur für die Gleichstellungsbeauftragten, sondern auch für die Verwaltungen. Denn wo eine Gleichstellungsbeauftragte immer gesondert nachfragen muss, werden zusätzliche (Abwehr-) Mails erforderlich, müssen Abstimmungen über den Umfang der nun vielleicht doch zu beteiligenden Gleichstellungsbeauftragten erfolgen, müssen Leitungsvorlagen gepinselt werden etc. pp. Wenn es ernst wird, legt die Gleichstellungsbeauftragte vielleicht sogar Einspruch ein, leitet außergerichtliche Einigungsverfahren ein oder beschreitet als letztes Mittel den Rechtsweg. Das alles kostet so unendlich viel Zeit, Kraft, Nerven und Geld – im Endeffekt auch Personal, das heute eigentlich niemand mehr übrig hat.
Warum das alles? Sind Gleichstellungsbeauftragte das Ventil, an dem frustrierte Amtsleiter Dampf ablassen und ihr müdes Mütchen kühlen?
Ist die Einzelkämpferin vielleicht die ideale Projektionsfläche für Machtkämpfe, die „man“ sich an anderer Stelle nicht auszukämpfen traut?
Hat das Vorenthalten von Informationen und die Nicht-Beteiligung vielleicht sogar etwas Sadistisches, bei dem „man“ einfach abtauchen und dann jeden Konflikt leugnen kann? Was hat sie denn nur wieder, diese eifernde Gleichstellungsbeauftragte, die immer alles wissen und überall dabei sein will?
Geht es um Herrschaftswissen, scheinbaren Machtverlust oder Majestätsbeleidigung, wenn die Gleichstellungsbeauftragte auch weit oben „mitmischen“ will?
Oder sind das alles viel zu hochfliegende Schuldzuweisungen und „man“ ist einfach ignorant, borniert und überheblich? Hier ist zu beachten: Wer heute den Kopf in den Sand steckt, wird morgen mit den Zähnen knirschen!
Eigentlich ist das ja auch egal, denn: Was ist so schwer daran, die Gleichstellung(sbeauftragte) einfach mitzudenken und die Amtsinhaberin cc zu setzen, wenn Verwaltungsentscheidungen angedacht, vorbereitet, geplant werden? Peter Struck hat als Bundesminister der Verteidigung vor vielen Jahren einmal zu Verantwortlichen in seinem Geschäftsbereich gesagt, sie mögen die Gleichstellungsbeauftragten lieber einmal mehr als einmal weniger beteiligen. Genau! Das ist der richtige Ansatz.
Warum setzt aber im normalen Behördenalltag beim ansonsten evolutionsgestählten Homo sapiens an diesen Stellen ein passender Reflex nicht ein? Über die Jahrtausende wurde er auf alles Mögliche konditioniert – auf Flucht, auf Kampf, auf Beutezug, auf Erhaltung seiner Art usw. usw.
Über (männlich geprägte) Gewerkschaften gelang es in der Neuzeit – siehe oben – Verwaltungen auf Personalräte zu konditionieren. Zwar oft ungeliebt, aber immerhin meist männerdominiert, fand „man“ sich mit ihnen ab. Man blieb ja weitgehend unter sich.
Sind die Gleichstellungsbeauftragten nun die, die sich in der Unbeliebtheitsskala ganz unten eingereiht haben und die Personalräte so einen Platz nach oben rücken durften? Fast hat es den Anschein.
Dabei wäre es so viel einfacher und nervenschonender, die Gleichstellungsbeauftragte mit Informationen geradezu zu bombardieren. Sie liest es, nimmt qualifiziert Stellung, verbessert/erweitert den Ansatz und das Ergebnis ist für alle tragbarer. Oder sie stellt fest, dass der Vorgang nicht gleichstellungsrelevant ist – auch gut für die Verwaltung. Wo also ist das Problem? Es gibt keins – gut! Dann kann das Beteiligen ja losgehen!
Mit erwartungsvollen Grüßen
Ihre Kristin Rose-Möhring
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