Reformbedarf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Warum Gleichstellung ohne wirksamen Diskriminierungsschutz nicht gelingt.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit 2006 das zentrale Instrument des rechtlichen Diskriminierungsschutzes in Deutschland. Sein Anspruch ist hoch: Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen verhindert oder beseitigt werden. In der Praxis zeigt sich jedoch seit Jahren, dass das AGG Schwachstellen aufweist und mit gesellschaftlichen Entwicklungen nicht Schritt hält. Gerade für Gleichstellungsbeauftragte ist die Reform des AGG von hoher Bedeutung.
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Gleichstellungsbeauftragte und das AGG: Ergänzende Instrumente
Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung, insbesondere von Frauen und Männern, zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Ihre Arbeit basiert auf spezifischen Gleichstellungsgesetzen von Bund, Ländern und Kommunen. Das AGG ergänzt diese Regelungen, indem es individuelle Rechtsansprüche gegen Diskriminierung begründet, vor allem im Arbeitsleben sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.
Während Gleichstellungsgesetze an strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern ansetzen, ermöglicht das AGG die rechtliche Bearbeitung konkreter Diskriminierungsfälle. Es unterstützt damit die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten, etwa bei Beschwerden von Beschäftigten, bei Fragen zu diskriminierungsfreien Stellenausschreibungen oder beim Umgang mit sexueller Belästigung (§ 3 Abs. 4 AGG). Gleichstellung und Antidiskriminierung sind somit keine getrennten Politikfelder, sondern eng miteinander verschränkt.

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Schutzlücken und Reformbedarf des AGG
Trotz seiner Bedeutung gilt das AGG als reformbedürftig. Der Fünfte Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt auf, dass viele Menschen aufgrund von Merkmalen diskriminiert werden, die vom AGG bislang nicht erfasst sind (Antidiskriminierungsstelle des Bundes [ADS], 2023). Besonders häufig genannt werden dabei der soziale Status, die Staatsangehörigkeit und familiäre Fürsorgeverantwortung.
Von Diskriminierung aufgrund von Elternschaft oder Pflegeverantwortung sind vor allem Frauen betroffen. Sie verschärft bestehende Ungleichheiten im Berufsleben. Benachteiligungen bei Einstellungen, Beförderungen oder Vertragsverlängerungen aufgrund tatsächlicher oder vermuteter Sorgearbeit sind weit verbreitet, aber rechtlich schwer angreifbar. Auch Väter oder pflegende Angehörige berichten von Nachteilen, wenn sie familiäre Verantwortung übernehmen. Dass Fürsorgeverantwortung bislang kein schützenswertes Merkmal im AGG ist, stellt eine erhebliche Lücke dar (ADS, 2023).
Hinzu kommen hohe rechtliche Hürden: extrem kurze Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, das fehlende Recht auf Verbandsklagen und die Tatsache, dass staatliches Handeln bislang nur eingeschränkt vom AGG erfasst wird. Internationale Menschenrechtsorganisationen haben Deutschland wiederholt aufgefordert, den Diskriminierungsschutz zu verbessern und das AGG zu novellieren (ADS, 2023). Eine umfangreiche Ergänzungsliste zum AGG hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (2023) erstellt.

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Handlungsspielräume für Gleichstellungsbeauftragte
Unabhängig von einer gesetzlichen Reform ist es für Gleichstellungsbeauftragte wichtig, das AGG gut zu kennen und es aktiv zu nutzen. Sie können Beschäftigte über ihre Rechte informieren, sie bei der Einordnung von Diskriminierungstatbeständen unterstützen und auf die Einleitung innerbetrieblicher Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG hinwirken. Auch die Zusammenarbeit mit Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen und externen Antidiskriminierungsberatungsstellen ist zielführend.
Gleichstellungsbeauftragte können darüber hinaus den Reformbedarf sichtbar machen, indem sie beispielsweise Fälle dokumentieren, Stellungnahmen abgeben oder sich an politischen Prozessen beteiligen. Gerade Diskriminierung aufgrund von Fürsorgeverantwortung sollte systematisch benannt werden, um auf die Relevanz dieser Dimension hinzuweisen. Das AGG ist kein Ersatz für Gleichstellungspolitik, aber ein unverzichtbares Werkzeug, um individuelle Rechte durchzusetzen und institutionelle Veränderungen anzustoßen.
Fazit
Moderne Gleichstellungsarbeit braucht ein starkes Antidiskriminierungsrecht. Die Aufnahme von Fürsorgeverantwortung und Elternschaft als geschützte Merkmale wäre ein wichtiger Schritt, um Lebensrealitäten besser abzubilden und Geschlechtergerechtigkeit wirksam zu fördern. Für Gleichstellungsbeauftragte bleibt das AGG ein wichtiges Unterstützungsinstrument – heute schon und erst recht nach einer längst überfälligen Reform.
Herzlichst,
Ihre Bettina Franzke
Literatur
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2023). Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen. Fünfter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Berlin.
Antidiskriminierungsverband Deutschland (2023). Ergänzungsliste zur AGG Novellierung.
