Gleichstellungsbeauftragte - Amt und Person
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
so was hat eine Verwaltung nicht gerne. Sie hält sich in der Regel für unfehlbar. Also kommt es zwischen den Verwaltungsverantwortlichen und der Gleichstellungsbeauftragten ganz zwangsläufig zu Meinungsverschiedenheiten, klaren Auseinandersetzungen, von Seiten der Gleichstellungsbeauftragten zu Negativvoten, Einsprüchen, außergerichtlichen Einigungsverfahren und gelegentlich sogar Klagen. Letzteres ist die ultimative Herausforderung für eine staatstragende Administration und spätestens jetzt wird es meist sehr persönlich.
Die Verwaltung – ein Kollektiv fachbewanderter Jura-Koryphäen, so zumindest sieht sie sich selbst – steht einem weiblichen Menschen gegenüber, einer Individua, die oft „nur“ über gesunden Menschenverstand verfügt. Da werden nach dem genetisch verankerten Prinzip der Nachvorneverteidigung schon mal persönliche Vorwürfe laut, die Gleichstellungsbeauftragte habe nicht …, mache nicht …., sei unvernünftig …., anstrengend, unbelehrbar etc. pp.
Dass die Gleichstellungsbeauftragte meist im Vorfeld – im „Vorspiel“ wie ein Richter meinte formulieren zu müssen – erfolglos Initiativen ergriffen, Vorschläge gemacht und Stellung bezogen hatte, wird im Ärger gerne vergessen.
Vergessen werden ebenso gerne die Regeln der Kommunikation. „Man“ ist beleidigt, geht mit falschen Argumenten und Vorwürfen in die Endlosschleife, obwohl die dort auch nicht besser werden, und wird dann am Ende je nach Typ entweder aggressiv oder vergrätzt-stumm. Die Gleichstellungsbeauftragte wird in die Schuldecke geschoben und zur negativen Identifikationsfigur gemacht. Zur ihrem Einzelkämpferinnen-Status passt die „Sünden- oder Betriebsziege“ ja auch besonders gut: Sie meckert immer.
Wäre das bei allen gewählten Vertretungen so, d.h. Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat, Örtlicher Personalrat, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen – kein Problem. Sie könnten sich austauschen und gemeinsam ihre Wunden lecken nach dem Motto „alle werden mal kielgeholt“. Aber weit gefehlt. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist unantastbar, da in der Regel selbst ein/e schwerbehinderte/r Beschäftigte/r. Und die Personalräte sind meist männerdominierte mächtige und daher respektierte Gegner1, die sich viel leisten können: von Abwehrverhalten ohne Argumente, fehlenden Entscheidungsprozessen und Positionierungen über Blockadehaltungen oder Negativ-Entscheidungen bis hin zu unsanktionierten Verstößen gegen das BPersVG.
So darf sich die Gleichstellungsbeauftragte in „splendid isolation“2 allein mit einer solch frustrierenden Situation auseinandersetzen und meist ist sie es dann, die mit viel Fingerspitzengefühl die Lage wieder ins Reine bringt. Auch das zeigt, dass wir von Gleichstellung weit entfernt sind.
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
1 Kristin Rose-Möhring „Frauen in Personalvertretungen – Personalratswahlen in den obersten Bundesbehörden 2008“, GiP 6/2008
2 http://de.wikipedia.org/wiki/Splendid_isolation
|
Folgen Sie uns auch auf Twitter! |

