rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Gleichstellungsbeauftragte – ein Job für Allroundtalente

Jetzt bewerten!

Für Gleichstellungsbeauftragte, insbesondere für gewählte nach dem Bundesgleichstellungsgesetz gibt es keine Arbeitsplatzbeschreibung oder -bewertung, keine Dienstpostenbewertung, kein Anforderungsprofil, keinen Befähigungsnachweis.

Ihre Aufgabe ist scheinbar leicht: Sie fördern und überwachen den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung in der Dienststelle. Zu diesem Zweck hat die Gleichstellungsbeauftragte verschiedene Informations-, Beteiligungs- und Initiativrechte. Aber was verlangt ihnen der Job in der Praxis ab?

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

für ihre Beteiligung an allen Personalangelegenheiten benötigen die Gleichstellungsbeauftragten Kenntnisse in Personalplanung und -führung, im Haushaltsrecht sowie Rechtskenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht, im Beamten-, Besoldungs- und Laufbahnrecht. Soweit zu den konkreten Grundlagen.

Weiterhin erforderlich sind Organisationstalent und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit, Reden zu schreiben und zu halten, um in Personal- und Frauenversammlungen oder vor Gremien entsprechend auftreten zu können.

Zudem spielt Psychologie sowohl im Umgang mit den Beschäftigten als auch in den Verhandlungen mit Personalführungskräften eine wichtige Rolle, damit sie auf Dauer in der Auseinandersetzung mit der Dienststellenleitung bestehen können.

Ganz, ganz wichtig, um nicht zu sagen entscheidend aber: Gleichstellungsbeauftragte müssen belastbar sein. Das Aufgabenpensum ist riesig und die Personaldecke – sofern überhaupt vorhanden – äußerst dünn. Das Amt ist auf Überlastung angelegt oder wie einmal jemand formulierte: Denkbar ist, dass das Konzept auf eine Schwächung der weiblichen Kapazität durch Überforderung zielt. Belastbarkeit gehört daher an die erste Stelle eines fiktiven Anforderungsprofils für Gleichstellungsbeauftragte und wird zur Überlebensfrage.

Aber Sie sollten sich davon nicht abschrecken lassen. Ganz im Gegenteil: Frauen können so etwas.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring 

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
Twitter-Icon

Folgen Sie uns auch auf Twitter!
Wir informieren Sie rund um das Thema Gleichstellungrecht.
https://twitter.com/GleichstellungR

banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
rehm_e-line_banner_355x355_L1_Var1.jpg
SX_LOGIN_LAYER