Gleichstellungsbeauftragte – ein Job für Allroundtalente
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
für ihre Beteiligung an allen Personalangelegenheiten benötigen die Gleichstellungsbeauftragten Kenntnisse in Personalplanung und -führung, im Haushaltsrecht sowie Rechtskenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht, im Beamten-, Besoldungs- und Laufbahnrecht. Soweit zu den konkreten Grundlagen.
Weiterhin erforderlich sind Organisationstalent und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit, Reden zu schreiben und zu halten, um in Personal- und Frauenversammlungen oder vor Gremien entsprechend auftreten zu können.
Zudem spielt Psychologie sowohl im Umgang mit den Beschäftigten als auch in den Verhandlungen mit Personalführungskräften eine wichtige Rolle, damit sie auf Dauer in der Auseinandersetzung mit der Dienststellenleitung bestehen können.
Ganz, ganz wichtig, um nicht zu sagen entscheidend aber: Gleichstellungsbeauftragte müssen belastbar sein. Das Aufgabenpensum ist riesig und die Personaldecke – sofern überhaupt vorhanden – äußerst dünn. Das Amt ist auf Überlastung angelegt oder wie einmal jemand formulierte: Denkbar ist, dass das Konzept auf eine Schwächung der weiblichen Kapazität durch Überforderung zielt. Belastbarkeit gehört daher an die erste Stelle eines fiktiven Anforderungsprofils für Gleichstellungsbeauftragte und wird zur Überlebensfrage.
Aber Sie sollten sich davon nicht abschrecken lassen. Ganz im Gegenteil: Frauen können so etwas.
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
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