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Ich bin noch da!

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In den letzten Wochen schlugen einige Personalien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hohe Wellen in der Presse. Eine Zeitung meldete, dass die Frauenbeauftragte gefeuert, eine andere, dass eine neue Gleichstellungsbeauftragte benannt, und die dritte, dass die Gleichstellungsbeauftragte „ohne Angaben von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt“ sei.

Liebe Leserin, lieber Leser,

besorgte Bekannte und Freundinnen riefen an und fragten nach, was denn passiert sei, was ich nun machen würde etc. pp. Ich konnte sie beruhigen. Mir ist nichts passiert. Ich bin noch da!

Eine Gleichstellungsbeauftragte ist eine ganz normale Beschäftigte ihrer Behörde, in der Regel Beamtin oder langjährige Tarifbeschäftigte, und kann so leicht nicht entlassen werden. Und: In den Besoldungshöhen einer Leiterin der Gleichstellungsabteilung – darum ging es hier und das ist B 9 BBesO – bewegen wir uns nicht, obwohl wir sie als Schmerzensgeld sicher manchmal verdient hätten. Zudem werden wir von den Frauen unserer Dienststelle gewählt und haben dadurch eine direkte Legitimation. So schnell wird man/frau eine Gleichstellungsbeauftragte also nicht los. Gut so und Göttin sei Dank!

Bei den politischen Beamt/inn/en – und um einen solchen Fall handelte es sich bei der ganzen Presseaufregung – ist das anders. Minister/innen können sie in den einstweiligen Ruhestand versetzen lassen. Das ist völlig unbestritten und wird seit Jahrzehnten so gehandhabt. Ob, wann und wie das geschieht, ist natürlich eine Frage des Geschmacks, des persönlichen Stils und des politischen Feingefühls.

Dass die Medien sich auf solche Fälle immer stürzen, ist auch nichts Neues und verständlich. Wo es menschelt, gibt es immer ein hohes Interesse auf beiden Seiten: bei den Schreibenden und bei den Lesenden.

Bei mancher Meldung hätte ich mir aber doch gewünscht, sie wäre etwas besser recherchiert worden. Manche Journalist/inn/en schrieben wie die Blinde von der Farbe und so kam es zu Missverständnissen wie dem obengenannten.

Doch betrachten wir es positiv: Auf diese Weise ist mal wieder über Gleichstellung(sbeauftragte) berichtet worden. Das kann gar nicht oft genug geschehen. Gleichstellung bleibt wichtig, Gleichstellung ist noch nicht erreicht und für Gleichstellung gibt es nur eine Richtung: nach vorne! Wir haben also noch viel zu tun und wir sind mit Herzblut dabei. Packen wir es an, auch wenn der Fortschritt eine Schnecke ist.

Übrigens ist die Entlassung einer politischen Beamtin (oder auch eines politischen Beamten) eine Personalmaßnahme, an der eine Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist – umfassend, rechtzeitig etc. pp, wie es das Bundesgleichstellungsgesetz vorsieht. Das ist die eigentlich interessante Nachricht.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring


1 NRZ vom 17.7.2012, Seite 5
2 Berliner Zeitung vom 18.7.2012, Seite 6
3 Südkurier vom 19.7.2012, Seite 2 – frau beachte, die Meldung rutscht immer weiter nach vorne!

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