Interessenvertreterin oder Vertreterin der Interessen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Das scheint den Gesetzgeber selbst etwas zu überraschen, denn in der offiziellen Publikation des zuständigen Ministeriums heißt es zu § 16 BGleiG unter anderem: „Nicht zuletzt ist zu erwarten, dass die weiblichen Beschäftigten sich mit ihren Problemen bei einer Person des gleichen Geschlechts besser aufgehoben und vertreten fühlen“.
Also darf ein bisschen Interessenvertretung wohl doch sein. Schließlich ist das Gesetz in erster Linie im Interesse der Frauen gemacht worden.
Unterstützung findet die Gleichstellungsbeauftragte dabei theoretisch beim Personalrat, der gemäß § 68 Bundespersonalvertretungsgesetzes gehalten ist, sich ebenfalls für die Gleichberechtigung einzusetzen.
Leider müssen viele Personalräte gelegentlich daran erinnert werden, da sie sich leicht in einer Konkurrenz zur Gleichstellungsbeauftragten sehen und meinen, einer allzu erfolgreichen Frauenpolitik durch gezielte Förderung von Männerinteressen entgegenwirken zu müssen.
In solchen Situationen ist viel Fingerspitzengefühl und besonderes Verhandlungsgeschick gefragt, damit Gleichstellungsbeauftragte und Personalrat von der Dienststellenleitung nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Es hat aber auch Vorteile, dass die Gleichstellungsbeauftragte keine offizielle Interessenvertreterin von Amts wegen ist. Sie ist Teil der Verwaltung und kommt – zumindest nach dem Willen des Gesetzgebers – früher als der Personalrat an die relevanten Informationen.
Da sie bei der Dienststellenleitung oder der Personalabteilung angesiedelt ist, gibt es keinen Grund, ihr die Teilnahme z. B. an Beurteilungskonferenzen zu verwehren. Dies darf der Personalrat nach einem kürzlich eingeholten Rechtsgutachten nicht, da sich sonst daraus Klagemöglichkeiten der Konkurrent/inn/en gegen die Rechtmäßigkeit des Verfahrens ergäben.
Und so ist die Gleichstellungsbeauftragte dann weiterhin an vorderster Front im Interesse der Frauen tätig, ohne ihre Interessenvertreterin genannt werden zu dürfen.
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
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