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Jeder Kopf zählt gleich!

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So lautet die Meinung der meisten Juristen. Mir wurde entgegengehalten, Teilzeit arbeitende Frauen würden nicht ernst genommen, wenn sie nicht voll gezählt würden. Und: Nur diese Zählweise sei gerecht und gesetzeskonform, da sie bei der Feststellung von Unterrepräsentanzen nach § 8 Bundesgleichstellungsgesetz die Benachteiligung von Männern verhindere.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

jetzt ist es soweit, dachte ich, nicht ohne auch ein bisschen Stolz zu verspüren. Da haben wir engagierten Gleichstellungsarbeiterinnen die Männerschützer auf den Plan gerufen und die kommen, wie einst wir, mit dem Grundgesetz unter dem Arm daher. Auch eine Art Anerkennung jahrelanger erfolgreicher Arbeit.

Nur: Ist das Argument unumstößlich? Es zählt nicht immer jeder Kopf gleich. Bei der Feststellung von Unterrepräsentanzen muss m.E. nach Vollzeitäquivalenten gezählt werden. Hier wird ein großer Kuchen verteilt. Es geht um die vorhandenen Stellen/Planstellen, aus Sicht der Empfänger/innen also um Arbeit und Einkommen. Was wäre da gerechter, als Frauen und Männern je die Hälfte des Kuchens zuzuteilen?

Wenn sich nun mehr Frauen als Männer ihre Hälfte des Kuchens teilen, weil sie mehr Familienpflichten übernehmen oder aus anderen Gründen eher bereit sind, Teilzeit zu arbeiten, schafft das noch kein Unrecht. Männern wird von ihrem Anteil nichts weggenommen. Und gegen eine gerechte Lösung hat das Grundgesetz auch nichts.

Das Bundesgleichstellungsgesetz hat keine Zählart vorgegeben. Seiner grundsätzlichen Intention nach sollte daher die gerechtere Zählweise herangezogen werden. Die heißt Vollzeitäquivalente, und dann zählt nicht mehr jeder Kopf gleich.

Denn: Wir wollen uns künftig nicht mehr auszählen lassen!

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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