Karneval für Gleichstellungsbeauftragte
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
aus diesem Anlass präsentiere ich Ihnen einen Auszug aus der Rede einer Gleichstellungsbeauftragten, die diese am Donnerstag (Weiberfastnacht) vor Kolleginnen gehalten hat:
„Wann, wenn nicht heute, ist der Tag, einmal Tacheles zu reden über unsere Aufgabe, Führungspersonal bei der Erfüllung diverser gesetzlicher Verpflichtungen zu überwachen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 BGleiG)?
Traditionell opponiert die geballte Weiblichkeit– zumindest in den Karnevalshochburgen – heute gegen das meist männliche Establishment und reißt das Kommando an sich. Mit einem einfachen Abschneiden der Krawatten ist es jedoch nicht getan, da die an diesem Tag getragenen Binder oft genauso vorsintflutlich sind wie die Ansichten und Kenntnisse ihrer Träger zu Gender Mainstreaming und Förderung der Gleichstellung.
Wie Ihr wisst, liebe närrischen Mitschwestern, sind auch die Jungs gemäß § 2 BGleiG verpflichtet, sich regelmäßig über Gleichstellung zu informieren und fortzubilden, besonders wenn sie Leitungsaufgaben oder Personalverantwortung übernehmen. Das ist eine Amtspflicht und die daraus resultierenden Erfolge oder Misserfolge sollten sich eigentlich in deren Leistungsbeurteilungen niederschlagen.
Aber „wie der Herr so’s Gescherr“, sagten schon die Römer. Wenn die Dienststellenleitung diese Verpflichtungen schleifen lässt, werden auch die Gefolgsleute nachlässig.
Mein Vorschlag ist daher, dass der betroffene Personenkreis einmal im Jahr an die zuständige Gleichstellungsbeauftragte berichtet, wie er freiwillig und eigeninitiativ, also wie das Gesetz es vorsieht, seiner Informationspflicht nachgekommen ist und an welchen Fortbildungsveranstaltungen er teilgenommen hat.
Als Stichtag böte sich hierfür der Schmutzige Donnerstag vor Karneval an: zum einen wegen der angesprochenen Tradition, zum anderen weil wohl eine wenig saubere Bilanz zu ziehen sein wird und zum dritten weil die bevorstehende Fastenzeit Gelegenheit gibt, in sich zu gehen und über Versäumtes nachzudenken.
Liebe Gleichstellungsbeauftragte, nehmt Euch zuerst den Dienststellenleiter vor. Hat er sich überhaupt schon einmal richtig informiert? Dass er sich immer mit unseren Einsprüchen, außergerichtlichen Einigungsverfahren und Initiativanträgen beschäftigen muss, zählt nicht, denn das tut er nicht eigeninitiativ und höchst selten freiwillig. Fragen Sie ihn, ob er überhaupt schon einmal an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen hat. Oder hat er gar innerhalb der Dienststelle schon mal eine angeboten? Wenigstens fürs „Gescherr“?
Es gleicht schon einem medizinischen Wunder, dass man gleichstellungsresistent werden kann, ohne mit Gleichstellung je infiziert worden zu sein. Aber heute ist so ein Tag, wenn schon nicht die o.g. Krawatten, so doch wenigstens ein paar alte Zöpfe abzuscheiden!“
In diesem närrischen (?) Sinne: Helau, Alaaf und Alleh Hopp!
Ihre Kristin Rose-Möhring
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