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Koalitionsvertrag und Gleichstellung

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Der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode hat zum Thema Gleichstellung einen eigenen Abschnitt, der auch nicht – wie zuletzt 2005 – dem Oberthema Familie unterstellt ist. Im Kapitel „Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität“ heißt es in einem Abschnitt über Frauen in Führungspositionen: „Die Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes werden mit Nachdruck verfolgt.“

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Das ist eine erfreuliche Aussage, aber wie geht’s nun weiter? Im nächsten Satz heißt es nämlich: „Wir werden prüfen, ob und inwieweit die Gesetze geändert und effektiver gestaltet werden müssen.“

Richtig ist, dass zurzeit weder das Gleichstellungsgesetz noch das Gremiengesetz überzeugend angewandt werden. Richtig ist aber auch, dass Novellierungen immer die Gefahr von Verschlechterung bergen, z.B. bei den Rechten der Gleichstellungsbeauftragten.

Besser wäre es daher, gleich auf eine stringentere Anwendung der Gesetze hinzuwirken und diese mit einer Selbstverpflichtung der Verantwortlichen z. B. durch einen Kabinettbeschluss zu verbinden. Jährliche Berichtspflichten und auch Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung könnten dies abrunden und so die Gleichstellung von Frauen mit Männern beschleunigen.

Und könnte nicht, da die meist männlichen Entscheidungsträger untereinander konkurrenzorientiert sind, ein jährliches Gleichstellungsranking die Sache abrunden? So wüsste jede Behördenleitung, wo sie steht und vor allem, wo sie hin muss. Nach oben, zur Gleichstellung!

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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