rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Nach vorne gucken

Jetzt bewerten!

Wir Gleichstellungsbeauftragte sind Menschen, die immer gerne nach vorne gucken. Denn: Irgendwo da vorne in der Zukunft liegt, steht, ja winkt die Gleichstellung.

Liebe Leserin, lieber Leser,

irgendwo da vorne wird sich aus dem Dunst der Visionen die reale Gleichstellung materialisieren: 50 % qualifizierte Frauen auf allen Ebenen und in allen Berufen.

Die Frage ist eigentlich nur, wie weitsichtig müssen wir sein. Noch mal 30 Jahre wie die Gleichstellung im Bund? Nochmal 40/45 Jahre wie die moderne Frauenbewegung? Weitere 274 Jahre, da angeblich die UNO mal vorhergesagt hat, dass die Gleichstellung 2490 erreicht sein wird (s. Blog „Nerven“ vom 2.3.2015)?

Wir wissen es nicht und das macht uns ungeduldig, denn wir sind mit Herzblut bei der Sache und wollen einfach nur vorankommen.

Und da irritiert uns noch etwas anderes, das auch mit Nach-vorne-gucken zu tun hat.

Die Verantwortlichen in unseren Dienststellen, unsere Amtsleiter, Präsidenten, Staatssekretäre – alles durchaus auch respektive „–innen“ – vergessen leider und dummerweise immer mal wieder unsere Beteiligung:

Ach je, was ist jetzt wieder passiert?“. „Oh, das tut mir leid. Ja, das hätte ich Ihnen vorab wohl zusenden müssen“. „Wie dumm, jetzt habe ich meine Stellungnahme der übergeordneten Behörde schon zugesandt“. „Ich ärgere mich jetzt richtig, dass ich an Ihre Beteiligung nicht früher gedacht habe“.

Gerne wird dann nachgeschoben: „Aber eigentlich war das ja auch gar nicht gleichstellungsrelevant“, als ob es den Dienststellenleitern zustünde, die Relevanz zu prüfen und festzulegen. Diese Einschätzungsprärogative liegt immer noch bei uns, den Sachwalterinnen der im BGleiG festgelegten Ziele.

Und während wir noch überlegen, was wir jetzt sagen und wie wir reagieren, kommt’s auch schon - dann folgt die Superlösung: „Das ist nun zwar dumm gelaufen, aber nun wollen wir doch konstruktiv nach vorne gucken und schauen, wie wir noch das Beste draus machen können.“

Wie ich das liebe!! Wir sind dann immer die Spaßbremsen und Spielverderberinnen, wenn wir NICHT - oder zumindest nicht nur - nach vorne gucken wollen, sondern wenn wir Einspruch einlegen und geklärt haben wollen, dass oder auch ob das ein Beteiligungsfehler war. Manche Fälle würden sich prima für Grundsatzentscheidungen eignen. Die sollten wir vor Gericht bringen mit zwei wichtigen Zielen:

  • Waren die Maßnahmen beteiligungspflichtig – was im Zweifel zutrifft –, bekommen wir das bestätigt und im Rahmen einer Feststellungsklage Recht. Bescheiden wie wir sind, brechen wir dann meist nicht mal in Jubelgeschrei aus, sondern hoffen, dass es künftig besser läuft.

  • Bekommen wir nicht Recht, haben wir wenigstens für Rechtsklarheit gesorgt und das ist viel. Denn wir und andere müssen uns dann nicht mehr aufregen oder kümmern, d.h. wir können uns auf wichtigere Dinge konzentrieren und – wirklich nach vorne schauen.

Also, liebe Kolleginnen, lasst uns genau das tun: nach vorne blicken und nach Klarheit suchen. Nicht etwa die Dinge unter den Teppich kehren, sondern prüfen, ob wir unsere Rechte offensiv wahrnehmen – für uns und für andere Gleichstellungsbeauftragte.

Denn wenn uns etwas fehlt, dann ist es gute und fundierte Rechtsprechung, die wir heranziehen können, wenn es mal wieder hapert mit der Vision von der gleichgestellten Zukunft.

Mit visionären Grüßen

Ihre Kristin Rose-Möhring

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
Twitter-Icon

Folgen Sie uns auch auf Twitter!
Wir informieren Sie rund um das Thema Gleichstellungrecht.
https://twitter.com/GleichstellungR

banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
rehm_e-line_banner_355x355_L1_Var1.jpg
SX_LOGIN_LAYER