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Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte – ein wechselvolles Verhältnis

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Dass das Zusammenspiel zwischen Personalrat und GB nicht immer einfach ist, wissen wir Gleichstellungsbeauftragten aus zum Teil leidvoller Erfahrung.

Das Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes 2001 hat das seit 1974 eingespielte Geben und Nehmen zwischen Verwaltung und Personalrat (manchmal könnte frau es auch Kungeln nennen) nachhaltig verändert. Von einigen Personalräten wird es als Zurücksetzung empfunden, dass sich die Verwaltung zunächst unter Beteiligung der GB eine verwaltungsinterne Meinung bilden muss, bevor sie mit einem Vorschlag an die Personalvertretung herantritt.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

welche Chancen in einer Zusammenarbeit stecken, bleibt vielen Personalratsmitgliedern leider verborgen und die mögliche gegenseitige Unterstützung fällt bedauerlicherweise häufig aus.

An einer Stelle jedoch können die Personalräte ihre Muskeln spielen lassen und das tun sie auch immer wieder gerne, nämlich bei den Personalversammlungen. Hier hat der Personalrat das Hausrecht, d.h. er bestimmt den Ablauf der Veranstaltung und damit auch die Reihenfolge der Redner/innen.

Selten bestritten wird, dass die GB auf Personalversammlungen ein Rederecht hat, zumal dies auch im BGleiG geregelt ist. Wann sie reden darf, ist jedoch immer wieder Gegenstand von Diskussionen und so manche GB findet sich am Ende der Liste, wenn schon viele wichtige(re?) Menschen lange Reden gehalten haben, wenn die Mittagspause naht, wenn die Aufmerksamkeit der Teilnehmer/innen nachlässt oder wenn sich der Saal bereits leert. Als Gleichstellungsbeauftragte sprechen wir dann nur noch vor gelichteten Reihen und unsere für alle wichtigen Botschaften verhallen teilweise ungehört.

Gerne wird die GB vom Personalrat auf ihre Frauenversammlungen verwiesen, in denen sie über ihre Tätigkeit berichten und Aspekte des Gleichstellungsgesetzes diskutieren kann. Selbstverständlich kann und könnte sie das. Doch das ist auch ein bisschen wie Eulen nach Athen tragen.

Wichtiger, als Frauen gleichstellungsbewusst zu machen – denn das sind in der Regel die Frauen, die in die Frauenversammlungen kommen – ist es, Gleichstellungsaspekte „an den Mann“ zu bringen, insbesondere in seiner Form als Führungskraft. Diese Spezies trifft die GB in der Regel konzentriert in der Personalversammlung und genau da gehören ihre Botschaften hin, wenn sie etwas bewegen will.

Beim Durchreichen der Gleichstellungsbeauftragten ans Ende der Redeliste übersieht der Personalrat in der Regel eins: Auch er hat sich um Gleichstellung zu kümmern (§ 68 Abs. 1 Nr. 5a BPersVG) und wenn er sich kümmert, muss er darüber berichten. Daher: Kein Bericht = keine Aktivitäten und in der Regel keine Unterstützung der GB.

Da ist der Gedanke nicht fern, dass die Gleichstellungsbeauftragte auch hier eher in ihrer Controlling- oder gar Kontrollfunktion wahrgenommen wird und nicht als eine Instanz, eine Person oder gar eine Kollegin, mit der eine gute Zusammenarbeit sich lohnt. Schade eigentlich.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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