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Solidarität

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Kürzlich war ich auf einer Diskussionsveranstaltung zum Thema Kooperation zwischen Personalräten und Gleichstellungsbeauftragten. Schön, dachte ich, dass sich eine Fortbildungsinstitution einmal eines solchen Themas annimmt.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

oft ist das Verhältnis zwischen den gewählten Vertretungen von Beschäftigteninteressen – eine Interessenvertretung im eigentlichen Sinne ist eine Gleichstellungsbeauftragte zumindest nach dem BGleiG nicht (siehe dazu den Blog-Beitrag Interessenvertreterin oder Vertreterin der Interessen vom 12.4.2010) – eher von Spannungen und Rivalitäten als von konstruktiver Zusammenarbeit bestimmt.

So erlebten auch wir als Teilnehmende dieses Forums die ganze Bandbreite von guten bis fast abgebrochenen Arbeitsbeziehungen. Es gab Gleichstellungsbeauftragte, die gemeinsam mit „ihrer“ Personalratsvertretung angereist waren, mit der sie sich offensichtlich gut verstanden. Es gab aber auch einige, die von heftigen Auseinandersetzungen berichteten.

Ein Personalrat (männlich) schoss mit seiner Bemerkung über die angeblich defizitäre Arbeitsauffassung „seiner“ Gleichstellungsbeauftragten den Vogel ab. Die nämlich, so wusste er zu berichten, nähme immer nur an den Auswahlverfahren für Führungspositionen teil und nicht an denen für niedrigere Dienstgrade.

Die Diskussion half dem guten Mann auf die Sprünge: Während Personalräte je nach Größe der Dienststelle über 7, 9, 11, 13 oder mehr Personalratsmitglieder und ab 11 Mitgliedern auch über mehr als eine volle Freistellung verfügen, ist die Gleichstellungsbeauftragte eine Einzelkämpferin – egal ob ihre Dienststelle bis 600, über 1000 oder gar über 5000 Beschäftigte hat, die manchmal sogar auf viele Standorte verteilt sind.

Da habe ich mir schon die Frage gestellt, wo die (oft gewerkschaftlich begründete) Solidarität geblieben ist, die Personalräte sonst so gerne für sich in Anspruch nehmen und bei ihrer Arbeit für andere in der Regel ins Feld führen.

Gilt diese Solidarität für die fast chronisch überlasteten Gleichstellungsbeauftragten nicht? Hört Solidarität ggf. dort auf, wo es vermeintlich oder tatsächlich um Macht(gerangel) geht? Etwas mehr Rücksicht und Unterstützung von Personalräten, die auch von Gleichstellungsbeauftragten mit gewählt werden, wäre für uns manchmal hilfreich.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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