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Sprachliche Verständigung in einer superdiversen Gesellschaft

Sprachliche Barrieren erschweren vielen Migrantinnen den Zugang zu Rechten, Beratung und gesellschaftlicher Teilhabe. Der Beitrag beleuchtet, welche Konsequenzen dies für Verwaltungen und insbesondere für die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten hat.

Bettina Franzke_100x100px_rund.png
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Liebe Leserin, lieber Leser,

in einer Einwanderungsgesellschaft stellt sich die Frage, wie die Kommunikation gelingen kann. Der Umgang mit Sprachenvielfalt und die Aufgabe, zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen mit geringen Deutschkenntnissen beizutragen, prägt auch die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten. Gerade Frauen mit Migrationsgeschichte erleben häufig mehrfache Benachteiligungen: aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sozialen Lage, ihres Aufenthaltsstatus oder fehlender Sprachkenntnisse. Gleichstellungsarbeit ist deshalb eng mit Fragen von Diversität, Teilhabe und sprachlicher Verständigung verbunden.

Die gesellschaftliche Vielfalt stellt Verwaltungen vor zahlreiche kommunikative Anforderungen. Sprache entscheidet darüber, ob Menschen Zugang zu Informationen, Beratungsangeboten und staatlichen Leistungen erhalten oder ausgeschlossen werden. Besonders deutlich wird dies im Kontakt mit Migrantinnen, die nur geringe oder keine Deutschkenntnisse besitzen. Für Gleichstellungsbeauftragte stellt sich daher die Frage, wie Teilhabe und Chancengleichheit unter Bedingungen sprachlicher Vielfalt gewährleistet werden können.

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Migrantinnen in der Gleichstellungsarbeit

Gleichstellungsbeauftragte haben in vielen Bereichen unmittelbar mit Migrantinnen zu tun. Das betrifft etwa Themen wie Arbeitsmarktintegration, häusliche Gewalt, Armutsgefährdung, Gesundheitsversorgung, politische Teilhabe oder den Zugang zu Bildungs- und Beratungsangeboten. Viele Migrantinnen befinden sich in schwierigen Lebenslagen. Unsichere Aufenthaltsverhältnisse, prekäre Beschäftigung, tradierte Rollenbilder in der Familie sowie Diskriminierung erschweren die gesellschaftliche Teilhabe zusätzlich.

Hinzu kommt, dass Sprachbarrieren häufig den Zugang zu Unterstützungsstrukturen verhindern. Wer Formulare nicht versteht, Beratungsangebote nicht nutzen kann oder Angst vor Behördenkommunikation hat, nimmt Rechte oft gar nicht erst wahr. Gleichstellungsarbeit bedeutet deshalb auch, institutionelle Barrieren sichtbar zu machen und abzubauen.

Interkulturelle Öffnung beschreibt in diesem Zusammenhang einen Organisationsentwicklungsprozess, der Verwaltungen befähigen soll, mit gesellschaftlicher Vielfalt professionell umzugehen (Handschuck & Schröer, 2000). Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zu Verwaltungsleistungen unabhängig von Herkunft, Sprache oder kulturellem Hintergrund (Schröer, 2024). Gleichstellungsbeauftragte können hierbei wichtige Impulsgeberinnen sein, indem sie auf diskriminierende Strukturen aufmerksam machen und für barrierearme Kommunikation eintreten.

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News Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrecht

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Kommunikation trotz geringer Deutschkenntnisse

Im Verwaltungsalltag existieren unterschiedliche Möglichkeiten, die Kommunikation mit Menschen zu gestalten, die wenig oder kein Deutsch sprechen. Eine wichtige Rolle nehmen mehrsprachige Mitarbeitende ein. Beschäftigte mit Fremdsprachenkenntnissen tragen in vielen Fällen dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen. Gerade in sensiblen Situationen – etwa bei der Beratung zu häuslicher Gewalt, bei aufenthaltsrechtlichen Fragen oder sozialer Unterstützung – kann die Kommunikation in einer vertrauten Sprache Hemmschwellen senken.

Der Verweis auf Deutsch als Amtssprache greift dabei zu kurz. Zwar bestimmt § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz Deutsch als Amtssprache, gleichzeitig schließt dies den situationsbezogenen Gebrauch anderer Sprachen nicht aus (Deutscher Bundestag, 1973). Verwaltungen können sich durchaus anderer Sprachen bedienen, wenn dies der Verständigung dient.

Gleichzeitig darf Mehrsprachigkeit nicht zu informellen Zuschreibungen führen. Mitarbeitende mit eigener Migrationsgeschichte übernehmen häufig zusätzlich Übersetzungs- und Vermittlungsaufgaben, ohne dass diese offiziell anerkannt oder abgesichert werden. Dies kann zu Überlastung führen. Interkulturelle Kompetenz darf nicht an einzelne Personen delegiert werden, sondern muss als gemeinsame Aufgabe der gesamten Organisation verstanden werden.

Neben Fremdsprachen haben einfache und leichte Sprache an Bedeutung gewonnen. Leichte Sprache wurde ursprünglich entwickelt, um Menschen mit Lernschwierigkeiten den Zugang zu Informationen zu erleichtern. Heute wird sie darüber hinaus genutzt, um Menschen mit geringen Deutschkenntnissen zu erreichen (Universität Hildesheim, 2026). Kurze Sätze, klare Begriffe und der Verzicht auf komplizierte Fachsprache erleichtern die Verständigung.

Gerade Verwaltungssprache besitzt ein hohes Diskriminierungspotenzial. Lange Komposita, Fachbegriffe und komplizierte Satzkonstruktionen erschweren nicht nur Menschen mit Deutsch als Zweitsprache den Zugang zu Informationen. Begriffe wie „Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung“ verdeutlichen exemplarisch die Komplexität deutscher Verwaltungssprache. Verständliche Kommunikation bedeutet deshalb auch, Machtasymmetrien abzubauen und Bürgerinnen ernst zu nehmen.

Wichtig ist zudem ein sensibler Umgang mit verwaltungsinternen Sprachspezifika. Begriffe wie „Ausländer“, „Flüchtling“ oder „Migrationshintergrund“ besitzen zwar rechtliche Bedeutungen, können im persönlichen Gespräch jedoch ausgrenzend wirken. Diskriminierungssensible Kommunikation bedeutet, Menschen nicht auf verwaltungsrechtliche Kategorien zu reduzieren.

Digitale Übersetzungs-Apps können die Verständigung ergänzen. Sie ersetzen jedoch keine professionelle Sprachmittlung. Gerade in rechtlich sensiblen Situationen bleiben menschliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher unverzichtbar. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass bereits kleine Veränderungen große Wirkung entfalten können: langsames Sprechen, kurze Sätze, Verzicht auf Dialekt sowie visuelle Unterstützung erleichtern die Kommunikation erheblich (Helmle, 2017).

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Konsequenzen für die Gleichstellungsarbeit

Für Gleichstellungsbeauftragte ergeben sich aus den Überlegungen zur Kommunikation in einer superdiversen Gesellschaft mehrere Implikationen. Erstens kommt es darauf an, sprachliche Barrieren auch als Gleichstellungsproblem begreifen. Fehlende Verständigung kann soziale Teilhabe, Rechte und Chancengleichheit massiv beeinträchtigen.

Zweitens sollten Gleichstellungsbeauftragte interkulturelle Öffnungsprozesse aktiv unterstützen. Dazu gehören Fortbildungen zu diskriminierungssensibler Kommunikation, der Ausbau mehrsprachiger Informationsangebote sowie die Förderung einfacher und leichter Sprache. Auch die Bereitstellung professioneller Angebote bei Übersetzungen und beim Dolmetschen sind eine wichtige Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe.

Drittens braucht es eine diversitätsorientierte Personalpolitik. Mitarbeitende mit Migrationsgeschichte bringen häufig wertvolle migrationsgesellschaftliche Kompetenzen mit, etwa Sensibilität für Diskriminierungserfahrungen oder Kenntnisse unterschiedlicher Lebensrealitäten. Diese Kompetenzen sollten anerkannt werden, ohne die betreffenden Beschäftigten auf ihre Herkunft oder Sprache zu reduzieren.

Schließlich bedeutet Gleichstellungsarbeit in superdiversen Gesellschaften auch, Verwaltung neu zu denken: weg von einer ausschließlich formal verstandenen Amtssprache, hin zu einer bürgernahen, flexiblen und inklusiven Kommunikation. Verständigung ist eine Voraussetzung demokratischer Teilhabe. Wenn Menschen Verwaltungsdienstleistungen und -entscheidungen sprachlich nicht verstehen, bedeutet das in der Praxis oftmals einen Verzicht auf Leistungen und Rechte. Sprachliche Verständigung ist daher weit mehr als ein technisches Kommunikationsproblem. Sie berührt Fragen von Macht, Zugang, Anerkennung und Gleichstellung. Für Gleichstellungsbeauftragte bedeutet dies, sprachliche Vielfalt nicht als Ausnahme, sondern als Normalität moderner Verwaltungen zu verstehen. Eine diskriminierungssensible und mehrsprachige Verwaltung ist letztlich ein Mittel und Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe und Gleichberechtigung.

Literatur

Deutscher Bundestag (1973). Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Handschuck, Sabine & Schröer, Hubertus (2000). Interkulturelle Orientierung und Öffnung von Organisationen. Strategische Ansätze und Beispiele der Umsetzung.

Helmle, Krishna-Sara (2017). Leichte Sprache für Institutionen des Arbeitsmarktes. Handreichung zur Einführung Leichter Sprache im Rahmen von interkulturellen Öffnungsprozessen. Hrsg. von Projekt klever-iq, Fachdienst Jugend, Bildung, Migration & BruderhausDiakonie.

Schröer, Hubertus (2024). Vielfalt als kommunale Gestaltungsaufgabe: Interkulturelle Öffnung und Diversitäts-Orientierung als strategische Antworten. In Frank Gesemann, Dieter Filsinger & Sybille Münch (Hrsg.), Handbuch Lokale Integrationspolitik (2. Aufl.) (S. 191-223). Springer.

Universität Hildesheim (2026). Über Leichte Sprache.

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