Überzogene Gleichmacherei?
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
besonders aus dem Arbeitgeberbereich der Wirtschaft kommt Kritik und die geht weniger um die Sache als um die mit der Durchführung des Gesetzes verbundenen Kosten. Zum Thema äußern sich wie immer Berufene und Unberufene. Zu den ersteren gehöre auch ich, denn auch die Gleichstellungsbeauftragten im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes erhalten hier eine neue Aufgabe.
Die Eingruppierung in eine Tarif- oder Besoldungsstufe garantiert dort geschlechtsneutrales Entgelt. Wieviel Potential zur Geschlechterdiskriminierung aber sogar im dortigen Eingruppierungssystem lauert, wird Gegenstand eines Aufsatzes von Petra Wooker in der nächsten Ausgabe der GiP sein. Soweit es aber um die private Wirtschaft geht, halte ich mich im Allgemeinen zurück.
Wenn dann aber ein Professor für Personalwirtschaft in einem Interview zu diesem Thema meint, „wir müssen mit der überzogenen Gleichmacherei aufhören“, platzt mir doch der Gleichstellungskragen. So geschehen in einem Gespräch von Sven Astheimer mit Professor Manfred Becker in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 11./12. Februar dieses Jahres, Seite C1.
Zwar bin auch ich der Meinung, dass das Gesetz das Problem der Entgeltungleichheit nicht lösen wird, aber es sensibilisiert dafür und trifft ein Kernproblem der Gleichstellung.
Ich kenne Fälle, in denen Männer ausschließlich Frauen vorbehaltene Rechte aus dem BGleiG einfordern, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sogar Klagen von Männern, die Gleichstellungsbeauftragte werden wollen, beschäftigen die Gerichte. Aber haben Sie schon einmal von Männern gehört, die sich darüber beschweren, dass Frauen für gleiche Arbeit mehr Lohn bekommen?
Meine Praxiserfahrung aus dem öffentlichen Dienst sagt, dass es bei gleicher Eingruppierung auch gleiche Entlohnung gibt. Ich sehe dort das Problem bei der beruflichen Entwicklung. Wie schnell erreichen Männer oder Frauen die nächste Entgeltstufe? In welchem Endamt scheiden sie aus dem Dienst? Das sind immer wieder die gleichstellungsrelevanten Fragen bei meiner Arbeit in Bereich der Verwaltung des Bundes.
Wenn es aber im öffentlichen Dienst schon so schwer ist, darf das Problem in der privaten Wirtschaft nicht ungeregelt bleiben. Dort wird der Markt es gerade nicht richten! Die Schwächeren und Benachteiligten dürfen nicht ungeschützt bleiben, frei nach dem Motto, „setz dich durch oder geh unter!“.
Dazu fehlt es noch immer an einer ausreichenden und durchgängigen Sensibilität für die volle Gleichstellung von Frauen mit Männern.
Beim BGleiG stützt sich die Förderung von Frauen auf die vorhandene strukturelle Benachteiligung von Frauen gegenüber Männern. In der privaten Wirtschaft ist ein Bewusstsein für die strukturelle Benachteiligung von Frauen noch nicht ausreichend vorhanden oder tritt hinter andere wirtschaftliche Aspekte zurück.
Vielleicht ist das Entgelttransparenzgesetz ein erster, wenn auch noch sehr unvollständiger Schritt, dies zu ändern. Aber wir dürfen sicher davon ausgehen, dass die private Wirtschaft noch viel findiger sein wird, entsprechende Vorschriften zu umgehen, als der öffentliche Dienst. Wenn schon die künftigen Manager von ihren Professoren lernen, dass es sich um „überzogene Gleichmacherei“ handelt, wird der Prozess lange und schwierig werden. Aber vielleicht regelt der Markt ja doch mit, gerade weil es jetzt auch kostet.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Kristin Rose-Möhring
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