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(Un)Gerecht?

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Gleichstellungsbeauftragte gibt es in allen Laufbahnen, Besoldungs- und Entgeltgruppen. So kommt es in den obersten Bundesbehörden, z.B. den Ministerien durchaus, wenn auch selten vor, dass eine Gleichstellungsbeauftragte den Rang einer Unterabteilungsleiterin hat. Aber selbstverständlich kann sie auch aus dem mittleren Dienst kommen und sich mit einer E 5 am ganz anderen Ende des Bezahlungsspektrums wiederfinden.

Liebe Leserinnen und Leser,

zwischen diesen beiden Kolleginnen liegen dann finanziell Welten und es scheint sehr ungerecht, dass sie bei gleicher Arbeit nicht den gleichen Lohn bekommen.

Die Forderung liegt daher nahe und wird auch häufig geäußert, dass Abhilfe über eine Stellenbeschreibung und -bewertung geschaffen werden soll. Leider geht das nicht, denn Bewerberinnen um das Amt der Gleichstellungsbeauftragte würden sich so aus finanziellen Gründen zu einer Kandidatur veranlasst oder davon abgeschreckt sehen. Das ideelle Gleichstellungsinteresse ginge so u.U. verloren.

Und wo sollte eine solche Bewertung liegen? Im Bereich des gehobenen Dienstes, im unteren Bereich des höheren Dienstes als Referentin oder als Führungskraft bei A/E 15 aufwärts?

Die Gefahr, dass eine Bewerberin sich nur wegen des eigenen Fortkommens um das Amt bewirbt, würde steigen. Schon jetzt gibt es durchaus Kolleginnen, deren Ziel es ist, sich selbst und ihre Fähigkeiten herauszustellen und sich für höhere Ämter zu empfehlen. Das kann den Zielen des Bundesgleichstellungsgesetzes und den Anliegen der meist weiblichen Beschäftigten schaden.

Der Weg kann daher – zumindest bei einer vollständig von anderen Aufgaben entlasteten Gleichstellungsbeauftragten – nur über die Nachzeichnung des fiktiven Werdegangs führen, wie sie im Gesetz vorgesehen ist.

Gleichzeitig müssen wir Gleichstellungsbeauftragte uns aber auch dafür einsetzen, dass den Dienststellen klar wird, wie sehr wir uns in unseren Amtszeiten fortbilden und vor allem fortentwickeln. Unsere Beteiligungen umfassen die gesamte Palette der Aufgaben einer Zentralverwaltung, die meist aus vielen Referaten und noch mehr Menschen besteht.

Entsprechend brauchen und haben wir Kenntnisse in Tarif- und Beamtenrecht, in Organisations- und Haushaltsfragen, im Personalvertretungsrecht und in Schwerbehindertenangelegenheiten, um nur mal die offensichtlichsten herauszugreifen. Hinzu kommen all die sozialen Kompetenzen, ohne die wir unsere Aufgabe in dem allgemein bekannten Spannungsfeld nicht leisten können.

Kaum ein/e Beschäftigte/r entwickelt sich in Amt und Funktion derart weiter wie eine Gleichstellungsbeauftragte. Das sollten Dienststellen würdigen, auch wenn sich all diese Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten meist nicht mit Zeugnissen belegen lassen.

Es gibt durchaus Behörden, die dies anerkennen und den Gleichstellungsbeauftragten nach Ende ihrer Amtszeit einen Einsatz z.B. im Bereich der Personalentwicklung ermöglichen oder den Sprung auf eine Führungsebene zulassen. So können die Dienststellen selbst Nutzen daraus ziehen, dass sie das „Training on the job“ durch eine ersatzlose (Plan)Stelle über Jahre selbst vorangetrieben haben.

Das wäre dann auch wieder gerecht, denn all dieses formale und informelle Wissen sollte im Sinne eines guten Wissenstransfers – auch im Interesse der Dienststelle – nicht verloren gehen. Und so „lohnt“ sich eine Gleichstellungsbeauftragte am Ende vielleicht sogar – selbst in den Augen einer eher gleichstellungs-widerständigen Verwaltung.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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