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Und wer kümmert sich um die Männer?

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Nicht selten wird Frauenförderung in den Köpfen mit Männerbenachteiligung gleichgesetzt. Besonders das Wort “Quote“ ruft bei Männern und in Führungsetagen eine reflexartige Abwehrhaltung hervor. Dies vor allem bei Personen, die sich nie wirklich mit der Problematik der strukturellen Frauenbenachteiligung befasst oder deren Mechanismen verstanden haben. Es gibt daher eine gar nicht einmal unwesentliche Vorstellung von angeblicher Männerbenachteiligung - auch im Bundesdienst. Gestützt wird diese durch Einzelbeispiele aus den schlechter bezahlten Gehaltsgruppen z.B. der Erziehung im Vorschulalter und der Sekretariats-/Vorzimmertätigkeit.

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

und wer bitte, nimmt sich dieser armen Männer an und sorgt für deren Recht auf Gleichstellung und Gleichbehandlung? Neuerdings die Politik! Die „Problematik“ wurde ganz oben erkannt und sofort per Gesetz angegangen. Schließlich sind ja auch Männer mit falschen Vorstellungen von Gleichstellung und gefühlter Benachteiligung Wahlvolk, das gefüttert werden will. Uns im Bundesdienst hat das im Rahmen der Beratungen der Neufassung des Bundesgleichstellungsgesetzes die elende Diskussion um die sogenannte Geschlechteransprache beschert.

Wegen der heftigen Kritik der Sachverständigen in der gemeinsamen Anhörung von zwei Bundestagsausschüssen am 23.2.2015, die das Gesetz so für nicht verfassungskonform hielten, musste schließlich zurückgerudert werden. Nun soll es heißen, dass Männer nur dann gefördert werden müssen, wenn auch sie strukturell benachteiligt sind.

Hier wird ein Problem angegangen, das nicht besteht, wie selbst die Bundesregierung zugab*. Zur strukturellen Benachteiligung gehört unabdingbar, dass sie historisch und gesellschaftlich gewachsen ist. Diese gibt es für Männer nicht und wird es absehbar auch nicht geben. Das wurde auch bei der Verabschiedung und den Änderungen von Artikel 3 Grundgesetz so gesehen. Das Grundgesetz gibt daher nur einen Auftrag an den Staat, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken – und die bestehen eben nur für Frauen. Anderes ist – s.o. – nicht bekannt.

Selbst für jene Übereifrigen, die schon heute befürchten, die Gleichstellung könne über das Ziel hinausschießen und einst Männer benachteiligen (wieso eigentlich? Das Grundgesetz rechtfertigt doch sowieso nur eine Gleichberechtigung von Männern und Frauen), gibt es keinen Grund zu dieser gesetzlichen Regelung, da selbst dann von struktureller, also historisch und gesellschaftlich gewachsener Benachteiligung keine Rede sein könnte.

Es sei nicht verschwiegen, dass auch diese Verfechter für die o.g. Anhörung einen Experten aus einer dem Bund nahestehenden Organisation präsentieren konnten, der keine verfassungsrechtlichen Bedenken hatte. Eine strukturelle Benachteiligung von Männern sah er zwar auch nirgends, doch seine Mindermeinung stützte sich vor allem auf die Auffassung, der Staat dürfe alles auch für den unwahrscheinlichsten Fall regeln. Auf die Gründe der anderen ging er nicht ein. Man(n) sei halt dafür oder dagegen. Schaumermal, wie die Gerichte das ggf. sehen werden.

Im Übrigen sind Männer auch in den oben genannten, weniger attraktiven Bereichen nicht benachteiligt. Dort regelt die fehlende männliche Nachfrage die Besetzung und nicht eine fehlerhafte oder gar diskriminierende Auswahl. Auch habe ich noch nie davon gehört, dass Männer, soweit dort vorhanden, signifikant in ihrem beruflichen Fortkommen benachteiligt würden.

Sollte es jedoch gegen jede Wahrscheinlichkeit in ferner, ferner Zukunft wie auch immer doch einmal zu einer strukturellen Benachteiligung von Männern kommen, werden meine Nach-Nach-Nachfolgerinnen im Amt der Gleichstellungsbeauftragten und ihre Kolleginnen sich sicher gerne darum kümmern.

Bis dahin bleibt die Geschlechteransprache jedoch eine reine Luftnummer.

Herzlichst

Ihre Kristin Rose-Möhring


* siehe Blog „Bundesregierung besetzt Top-Jobs fast nur mit Männern“ und darin Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/2402)

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