(Unter)Repräsentanz von Frauen – Optik und echte Teilhabe
Liebe Leserinnen, Liebe Leser,
diese Idee verblüfft viele, aber ich will den Sinn mal an einem Beispiel erläutern:
Eine Arbeitseinheit hat zehn Personen: fünf Männer und fünf Frauen. Die Männer arbeiten wie üblich Vollzeit, d.h. es sind 500 % „Manpower“ vorhanden.
Die Frauen haben alle Familienpflichten – welche Frau hat das nicht? – und arbeiten alle unterschiedlich lange: in Vollzeit, halbtags, nur an einzelnen Tagen die Woche und was es an Teilzeitmodellen so alles gibt. Zusammen bringen sie – sagen wir – 300 % „Womanpower“ ein. Das ist im Vergleich also nur etwas mehr als die Hälfte der Arbeitszeit der Männer.
Die „Personpower“ in der Arbeitseinheit ist damit zwischen den Geschlechtern sehr unterschiedlich verteilt: Fünf Vollzeitstellen der Männer stehen nur drei Vollzeitstellen bei den Frauen gegenüber.
Da sieht das Bild schon ganz anders aus und das hat natürlich auch Auswirkungen auf den Arbeitsstil in der Arbeitseinheit und auf die Wahrnehmung von Flexibilität und Präsenz, vor allem von Leistung durch Vorgesetzte.
Dazu kommen neben den unterschiedlichen Verdienstanteilen auch die Auswirkungen auf Einfluss und Macht und damit auf Karrierechancen. Eine Frau, die zeitlich weniger vorhanden ist, kann sich auch weniger einbringen und der Kuchen an verfügbaren Karrierechancen wird immer wieder ohne sie verteilt.
Unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming, d.h. der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Belange, ist das Zählen nach Köpfen daher eine fragwürdige Rechnungsart. Bei allen Entscheidungen müssen die Auswirkungen auf die Betroffenen betrachtet und eventuelle Nachteile für eine Gruppe ausgeglichen werden.
Würden also die Gleichstellungsstatistiken nach Stellenanteilen und nicht nach Köpfen ausgewertet,
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wäre in der Bundesverwaltung der Frauenanteil niedriger,
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die Frage der Unterrepräsentanz akuter und
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die Notwendigkeit von Frauenförderung größer als bisher.
Herzlich
Ihre Kristin Rose-Möhring
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