Freistellung bei Erkrankung des Kindes / der Kinder – wie weiter mit der „Väterzeit“
Liebe Leserin, lieber Leser,
5 Tage mehr. Statt 10 Tage Freistellung bei Erkrankung eines Kindes kann ein Elternteil nun 15 Tage beanspruchen. Könnte man sagen, ein Ergebnis der Evaluation der Pandemie in 2020/2021/2022? Mal was Positives zu vermelden. Eine Steigerung um 50 %.
Vorläufiges Aus bei SAP. Im vergangenen Jahr verkündete der Konzern die Möglichkeit für werdende Eltern, eine bezahlte Freistellung bis zu 6 Wochen zu bekommen. Mit der Begründung, dass sich bei unserem Gesetzgeber zum Thema trotz anderslautender Vorhersagen wenig bis nichts tut. Eigentlich sollte es mit Jahresbeginn die Familienstartzeit als gesetzlichen Anspruch geben – aber, still ruht der See. Ich bin ziemlich enttäuscht über das, was ich aus dem Familienministerium als interessierte Wählerin erfahre. Mir zu wenig. Und dabei scheint Familie immer einfacher zu sein als die Umsetzung der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts im Erwerbsleben. Lachen muss ich, wenn ich in der Zeitung lese „mehr als die Hälfte der…“ und anschließend in Klammern die Zahl 51 % sehe. Das ist tatsächlich mehr als die Hälfte, aber aus meiner Sicht doch sehr überschaubar. P.S.: In dem Artikel ging es um die Gynäkologie.
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Nach den Zugeständnissen des BMFSFJ bezüglich der Finanzen und zukünftig einer Absenkung des Einkommens bei der Beanspruchung von Elterngeld verliere ich die Hoffnung nicht auf den entfalteten Anspruch von Elternteilen, die nicht geboren haben.
Haben Sie/Habt ihr auch gelesen, dass die Kabarettistin Carolin Kebecus Mutter geworden ist? In meiner Zeitung stand: „C. K. hat ein Kind geboren“. Ich habe beim Lesen gestutzt (wie man hier in Niedersachsen sagt), also ich habe gelesen und musste nochmal lesen und bin dann ins Nachdenken gekommen. Was habe ich gelesen? Natürlich hat sie ein Kind geboren – was denn sonst? Dann kam mir allerdings, dass „ein Kind“ sich auf die Anzahl des von ihr geborenen Nachwuchses wohl bezieht. Sonst hätte da doch gestanden, z. B. ist Mutter von Zwillingen oder Drillingen geworden. Manchmal kann frau/man sich selbst nicht trauen. Vielleicht war ich auch voreingenommen. Ich hatte gerade den von ihr selbst gelesenen Podcast zu ihrem Buch „Es kann nur eine geben“ gehört. Und vielleicht konnte ich daher nicht so klar denken.

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Übrigens, ich habe erst gehört und dann das Buch zum Nachschlagen gekauft. Eine Empfehlung! Eine Ergänzung zum Rhetorikseminar, das sich alle Gleichstellungsbeauftragte mal gönnen sollten. Lesen kann gute Anregungen geben, aber in Präsenz ist es effektiver, i. d. R. situationsbezogen und macht auch noch mehr Spaß. Gerade sind die Programme der Volkshochschulen herausgekommen und da habe ich einiges wiedergefunden, mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielgruppen und natürlich Trainerinnen und auch Trainern. Ich bin ja der Typ „Wochenend-Seminar“.
Zur aktuellen Situation in unserem Land:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) hat am 19.1.2024 einen Offenen Brief veröffentlicht, um ihrem Entsetzen über die Pläne der Rechtsextremisten Ausdruck zu verleihen. Gleichstellungsbeauftragte fordern: „Nie wieder!“

Beste Antworten.
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Den Offenen Brief im Wortlaut hier zum Nachlesen.
Mit feministischen Grüßen
Ute Wellner
