Was gut ist, kommt wieder.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
vielen unbefangenen Internetleser/inne/n fiel das vielleicht gar nicht weiter auf, aber uns Gleichstellungsbeauftragte hat es nicht nur befremdet, sondern auch hellhörig gemacht. Beharrliches Intervenieren hat jetzt dazu geführt, dass es wieder aufgetaucht ist, das „Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes“, wie Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen nachlesen können.
Eine unnötige Irritation, wie ich nach wie vor glaube, die aber zeigt, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Schließlich ist Gleichstellung auch im Bereich der Bundesverwaltung noch lange nicht erreicht, obwohl dies viele Männer und leider auch so manch eine erfolgreiche Frau aufgrund der leichten Fortschritte in den letzten Jahren meinen.
Ein Blick auf die Geschlechterverteilung bei den beamteten Staatssekretär/inn/en sowie bei den Abteilungsleitungen in den Bundesministerien zeigt vielleicht punktuell leichte Verbesserungen. Er zeigt aber auch, wie viel noch zu tun ist – Kanzlerin hin oder her. Auch das zuständige Frauenministerium bildet bei insgesamt guter Frauenquote gerade in diesen oberen Bereichen keine rühmliche Ausnahme.
Lassen Sie uns die Entwicklung also weiter kritisch begleiten und aktiv für das große Ziel – echte Gleichstellung – eintreten, auch wenn es schon einen politischen Trend gibt, sich um Jungen und Männer zu sorgen. Die Angst, angesichts erfolgreicher Mädchen und Frauen ins Hintertreffen zu geraten, ist in den meisten Bereichen völlig unbegründet.
Die klassische Gleichstellung darf nicht geopfert werden, weil es vielleicht ein Akzeptanz-Problem gibt. Vernünftige Gleichstellungspolitik schafft auch Akzeptanz.
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
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