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Was muss eine Gleichstellungsbeauftragte eigentlich können?

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Die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten nach BGleiG (Bundesgleichstellungsgesetz) erfolgt aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten nach einer Wahl, wobei auch nur die weiblichen Beschäftigten wahlberechtigt sind. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht, insbesondere nicht zur beruflichen Qualifikation.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

angesichts der vielfältigen Aufgaben, die auf eine Gleichstellungsbeauftragte warten, ist daher gesetzlich auch geregelt, dass ihr Gelegenheit zur Fortbildung, besonders im Gleichstellungsrecht, und in Fragen des öffentlichen Dienst-, Personalvertretungs-, Organisations- und Haushaltsrechts gegeben werden muss. Das ist zwar gut so, aber nicht ohne Weiteres zu schaffen.

Dazu kommt, dass sie auf jedem dieser Gebiete in ihrer täglichen Arbeit alleine gut geschulten Spezialisten gegenüber steht. Da kann das einzelne Problem nicht immer warten, bis die nächste geeignete Fortbildung auf diesem Gebiet vorbeikommt.

Wie gut, wenn Frau da eine Kollegin kennt, die ein ähnliches Problem auch schon einmal hatte oder, die eine kennt, die …

Nach learning by doing ist daher wohl eine gute Vernetzung und die Pflege von Kontakten zu anderen Gleichstellungsbeauftragten der schnellste Einstieg und die wichtigste Hilfe bei Problemfällen. Netzwerke gibt es schon viele und wo eins fehlt, da gründen Sie eins. Ich kann nur jeder neuen Gleichstellungsbeauftragten raten, sich hier mit einzubringen.

Die Fort- und Weiterbildung entfällt dadurch natürlich nicht. Schließlich wollen wir Gleichstellungsbeauftragten ja einen guten Job machen. Zu effizienter Arbeit gehören aber nicht nur vertiefte Rechtskenntnisse, sondern vor allem viel Psychologie und Verhandlungsgeschick.

Idealerweise aber bilden wir uns nicht nur selbst fort. Nach §10 Abs. 4 BGleiG sind Beschäftigte der Personalverwaltungen und alle Vorgesetzten verpflichtet, sich über Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu informieren. Sie sollen entsprechende Fortbildungsveranstaltungen besuchen.

Darauf hinzuwirken und die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen, ist auch Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

 

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1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 28.05.2023 um 09:43:
Wie kommt man zu dem Beruf? Ich google schon die ganze Zeit, finde aber kein Studium, keine Ausbildung oder Anforderungen an den Abschluss. Wie bewirbt man sich bzw. bekommt diesen Job?
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