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Werden Männer im Berufsleben immer noch bevorzugt?

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Was für eine Frage von einer Gleichstellungsbeauftragten, werden Sie sich wundern. Wenn die da Zweifel hat, hat sie doch ihren Beruf bzw. ihre Berufung verfehlt. Nachteile im Berufsleben für Frauen aufzuzeigen und zu beseitigen, ist doch geradezu Grundaufgabe und Existenzberechtigung einer Gleichstellungsbeauftragten.

Liebe Leserin, lieber Leser,

rechtlich sind wir Frauen schon lange qua Grundgesetz mit den Männern gleichgestellt. Sollte das auch einmal in der Praxis eintreten, und sei es nur in meinem Aufgabenbereich, werde ich gerne als Gleichstellungsbeauftragte zurücktreten und mich des Erfolg freuen. Wo es aber überall noch hakt, können Sie diversen meiner früheren Blogs entnehmen.

Trotzdem hören wir Gleichstellungsbeauftragte doch andauernd von allen Seiten - teilweise leider auch von Frauen - eine Benachteiligung von Frauen im Beruf gäbe es praktisch nicht mehr. Im Bereich des BGleiG, also in der Bundesverwaltung, heißt es sogar gelegentlich, das Gesetz bevorzuge Frauen.

„Quotenfrau“ ist ein beliebtes Schimpfwort geworden, mit dem sich Männer Luft machen, die sich in den ihrer Ansicht nach ihnen zustehenden Privilegien beschränkt sehen. Dabei ist die „Quotenfrau“ doch wohl nichts anderes als eine Bewerberin, die sich streng nach dem BGleiG bei gleicher Qualifikation gegen einen Mann deshalb durchsetzen konnte, weil es in diesem Bereich noch strukturelle Benachteiligungen von Frauen gab. „Quotenfrau“ ist also nichts Ehrenrühriges, aber so wird es verstanden.

Dabei kommt dieser Fall überraschend selten vor. Wird ein Mann auf einem Posten gewollt, wird schon vorher bei der Aufgabenbeschreibung oder der Beurteilung so an den Stellschrauben gedreht, dass eine gleiche Qualifikation möglichst vermieden wird. Die „Quotenfrau“ muss also oft schon besser als der Mann sein, um das Prädikat „gleiche Qualifikation“ zu erhalten, so dass die Quote zum Zuge kommen kann.

Und wenn die Frau es bei diesen Widrigkeiten nicht schafft, wer nennt dann den Mann „Quotenverhinderungsmann“? Ein „Quotenverhinderungsmann“ ist in meinen Augen ein Mann, der es bei maximal gleicher Qualifikation gegen eine Frau nicht geschafft hätte, sich durchzusetzen, wenn alles mit rechten, d.h. gerechten Dingen zugegangen und das Gesetz korrekt zur Anwendung gekommen wäre. Im Gegensatz zur „Quotenfrau“ hat aber der „Quotenverhinderungsmann“ doch schon einen etwas faden Beigeschmack.

Im Grunde aber fühlen auch Männer eine Chancenungleicheit im Berufsleben. In der letzten demoskopischen Umfrage dazu meinten 40 % der befragten Männer, Männer würden im Berufsleben bevorzugt, und nur weniger als 30% waren der Meinung, beide Geschlechter hätten die gleichen  Chancen; der Rest war unentschieden oder ohne Meinung.

Ich wünschte mir zwar noch etwas mehr Einsicht, aber immerhin!

Mit erwartungsvollen Grüßen

Ihre Kristin Rose-Möhring

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