Wie viele Juristen verträgt die Gleichstellung?
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in diesem täglichen Kleinkrieg, auch Gleichstellungspraxis genannt, sehe ich mich förmlich von Jurist/inn/en umzingelt. Von der Referentenebene bis zur Dienststellenleitung wird die gesamte Personalverwaltung von dieser Spezies dominiert, die in Verhandlungen mit der Gleichstellungsbeauftragten gerne auch einmal zu zweit oder zu dritt auftritt.
Offensichtlich gilt das Gleichstellungsrecht als juristisch besonders vermintes Gelände. Da versichert „man“ sich doch lieber gegenseitig seines Sachverstandes, der umgekehrt der gleichstellungsbeauftragten Nichtjuristin nur ungern zugestanden wird. Dienststellen ziehen darüber hinaus auch gerne noch zusätzlich auswärtige Rechtsanwaltsbüros heran oder legen Gutachten externer Juraprofessoren vor.
Jurist/inn/en also allenthalben und das meist auch noch in der verschärften Form der Volljurist/inn/en. Dabei scheint mir, Gleichstellung mit Hilfe von Jurist/inn/en erreichen zu wollen, ist genau so aussichtslos wie der Versuch, Frieden mit Hilfe von Militärs herzustellen.
Wie das Leben so spielt, habe ich dann auch noch zu Hause so ein Exemplar studierter Rechthaberei. So etwas stählt und macht fit für den täglichen Kampf um Gleichstellungs- und Beteiligungsrechte. Aber eigentlich müsste jeder Gleichstellungsbeauftragten eine juristische Mitarbeiterin oder die ständige Konsultation einer Rechtanwältin zugestanden werden, um so etwas wie annähernde Waffengleichheit herzustellen.
Oder wir besinnen uns alle mal wieder darauf, mehr Gleichstellung zu wollen, anstatt sie juristisch zu sezieren.
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
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Hallo an die Leserinnen und Leser und an Kristin,
auf diese Worte muss ich reagieren, da ich selber „ so eine volle Juristin „ bin.
Für meine tägliche Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte ist es mehr als hilfreich. Zum einen kann ich der Flut der Juristinnen und Juristen (ob voll oder halb) mich als Volljuristin entgegen setzen, zum zweiten ist meine juristische Ausbildung sehr hilfreich bei der Arbeit mit dem BGleiG.
Ich gebe Kristin voll und ganz recht, dass die Verwaltung gerne juristische Personen gegen die Gleichstellungsbeauftragte einsetzt. Die Leitungen der meisten Bundesbehörden gehören ja auch zum Stamme der Volljuristinnen und Volljuristen ( wobei die männlichen Vertreter eindeutig noch in der Überzahl sind)!
Diese Tatsache sollte daher alle Gleichstellungsbeauftragte, die selber Volljuristinnen sind, anspornen, den Gleichstellungsbeauftragten zur Seite zu stehen, die eben keine Volljuristinnen sind.
Dies ist besonders im Wege der Netzwerkbildung möglich. Wieder ein Grund mehr, dass ich nur alle Gleichstellungsbeauftragte aufrufen kann: VERNETZT Euch!!!
Zum Glück gibt es ja schon bundesweit Arbeitskreise, in denen dies geschieht. Ich selber bin Sprecherin eines Arbeitskreises, der zwar seine Treffen in der Regel in Berlin hat, aber bundesweit für alle Gleichstellungsbeauftragte, die nach dem BGleiG arbeiten, offen ist.
Ein Kontakt kann über Frau Kristin Rose-Möhring hergestellt werden.
Mit den besten Wünschen für ein entspanntes und sonniges Wochenende
Birgitta Brockmann