Zeitverträge – Sinn und Unsinn
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
diese befristeten Verträge richten sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und hier in der Regel nach § 14 Absatz 2 – sachgrundlose Befristung für maximal zwei Jahre. Das ist für die Verwaltungen am einfachsten zu handhaben und sie müssen sich mit Begründungen wie Elternzeit- oder Beurlaubungsvertretung nicht lange aufhalten. Wenn die Betroffenen Glück haben, wird anschließend ein weiterer Vertrag mit Sachgrund angehängt – umgekehrt ist es nicht möglich – und das Arbeitsverhältnis dauert länger. Aber zum einen machen das die Dienststellen nicht gerne aus Angst, die befristeten Beschäftigten könnten sich später einklagen. Zum anderen bleibt auch so die Unsicherheit, ob und wie es nach zwei Jahren weitergeht.
Dies trifft besonders junge Menschen in der Familienplanungsphase hart, denn Unsicherheit verhindert genau das, was die Politik eigentlich will, nämlich dass Frauen und auch Männer sich für Kinder entscheiden und dann hoffentlich auch für mehr als eines. Doch unter diesen Bedingungen trauen sich das die wenigsten.
Für die meist jungen Frauen kommt zudem hinzu, dass sie in der Regel am Anfang ihres beruflichen Werdeganges stehen und eine Schwangerschaft mit einem Zweijahresvertrag praktisch nicht in Einklang zu bringen ist. Sie können sich in 24 Monaten meist nicht bei einer neuen Dienststelle erfolgreich einarbeiten, ein Kind bekommen und gleich so erfolgreich zurückkehren, dass sie im Wettrennen um Anschlussbeschäftigung oder gar Übernahme mit denen konkurrieren können, die durchgehend gearbeitet haben und ihre Leistung ohne Unterbrechung und familiäre Belastung unter Beweis stellen konnten. Insofern kann eine solche Konstellation zu einer Benachteiligung von Frauen führen.
Wir Gleichstellungsbeauftragte haben daher gefordert, dass die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung auf fünf Jahre – durchgehend in einem Erstvertrag – ausgedehnt wird. Dass die optimale Lösung die Schaffung von Stellen wäre, müssen wir hier sicher nicht betonen. Das ist eindeutig und wäre jeder Befristungsmaßnahme vorzuziehen. Solange die Haushalts- und Einsparzwänge den einzelnen Dienststellen jedoch einen Stellenabbau aufgeben – egal ob wir das für berechtigt halten oder nicht; wir können als einzelne Gleichstellungsbeauftragte daran nichts ändern – ist jede nächstbeste Möglichkeit, die Diskriminierung verhindert, eine Überlegung wert.
Leider fand unser Vorstoß keine offenen Ohren. Das ist umso erstaunlicher, als in diesen Zeiten knappen Geldes und harter Sparmaßnahmen ein weiteres wichtiges, von uns Gleichstellungsbeauftragten vorgetragenes Argument gänzlich unberücksichtigt blieb, nämlich die Tatsache, dass die Auswahl und Einarbeitung immer wieder neuer Mitarbeiter/innen personal- und sachaufwendig ist und wertvolles Erfahrungswissen alle zwei Jahre ersatzlos verloren geht. Dienststellen, die sich das leisten können, scheinen nicht viel Respekt vor der Arbeit und dem sinnvollen Zeitaufwand ihrer Beschäftigten zu haben; von Gleichstellungsaspekten einmal ganz abgesehen.
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
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