Topfwirtschaft und Beförderungsranglisten sind rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vieldiskutierten Urteil vom 30.6.2011 entschieden, dass die in vielen Bereichen der Bundes- und Landesverwaltung praktizierte "Topfwirtschaft" und die darauf aufbauende Beurteilungspraxis rechtswidrig ist. Unser Beamtenrechtsexperte Dr. Maximilian Baßlsperger erläutert in diesem Fachbeitrag ausführlich Hintergründe und Bedeutung dieser Entscheidung.
Dateianhänge:
Sie finden den Fachbeitrag im Dateianhang.
Weitere Beiträge zum Thema "Topfwirtschaft":
- Von der „Topfwirtschaft“ zur „Töpfchenwirtschaft“
- Gleichstellung – Rechtsfrage mit Schulungsbedarf für Richter/innen?
- Beförderungsranglisten für Beamte auf gebündelten Dienstposten sind rechtswidrig
- Ausschluss der Mitbestimmung bei der Besetzung von Beamtenstellen von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts