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Topfwirtschaft und Beförderungsranglisten sind rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vieldiskutierten Urteil vom 30.6.2011 entschieden, dass die in vielen Bereichen der Bundes- und Landesverwaltung praktizierte "Topfwirtschaft" und die darauf aufbauende Beurteilungspraxis rechtswidrig ist. Unser Beamtenrechtsexperte Dr. Maximilian Baßlsperger erläutert in diesem Fachbeitrag ausführlich Hintergründe und Bedeutung dieser Entscheidung.

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