Immissionsschutz – Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ist eingebettet in Europäische Vorgaben und dient der Vorbeugung gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Es ist zentral für die Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung sowie Zulassung, Genehmigung und Überwachung von Industrie- und anderen Anlagen, die Umweltauswirkungen verursachen.
Das Immissionsschutzrecht ist dabei eng mit technischen Aspekten und Entwicklungen verknüpft, die erkannt, verstanden und umgesetzt werden müssen.
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