Die bisherigen Beschränkungen dabei bzgl. Schutzgütern auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen.
Außerdem sieht die Änderung vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sogenannter „bevorrateter Kompensationsmaßnahmen“ geben wird, d.h. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können damit bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden.
Zur Bewahrung der biologischen Vielfalt in Deutschland ist die Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen erweitert worden – zur Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten.
Wichtige Fragen für den Praktiker sind:
CD.
Kommentar und Entscheidungen zum Bundesnaturschutzgesetz einschließlich Naturschutzgesetze der Länder mit Anmerkungen und Hinweisen sowie wichtigsten Durchführungsbestimmungen
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