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Lübecker Flughafen startklar

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Die Klage der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung e.V. wurde abgewiesen.

Nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung und Beratung hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts am Abend auch das letzte Urteil in einer Reihe von Klagen gegen die Erweiterung des Flugbetriebs in Lübeck gesprochen und die Klage der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung e.V. abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen (Az. 1 KS 4/10).

Wie der Vorsitzende Richter zur Begründung des Urteils erläuterte, ist das Klagerecht der Schutzgemeinschaft vom Umfang her auf deren satzungsgemäßen Aufgabenbereich und die vom Umweltbundesamt erteilte Anerkennung als Umweltverband beschränkt. Die Klagebefugnis betreffe deshalb nur den Natur- und Umweltschutz, nicht aber die luftverkehrsrechtliche Rechtfertigung des Ausbauvorhabens.

Dass für den Flughafenausbau kein Bedarf bestehe und er nicht oder nur unter Einsatz verbotener staatlicher „Beihilfen“ finanzierbar sei, habe das beklagte Verkehrsministerium im Zeitpunkt seiner Entscheidung anders eingeschätzt. Dies sei nicht zu beanstanden. Gemessen an den Umständen und der Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschluss im Jahre 2009 bestünden auch keine verfahrensrechtlichen Einwände. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit der gebotenen Öffentlichkeitsbeteiligung sei erfolgt. In Bezug auf europarechtlich geschützte FFH-Gebiete oder geschützte Arten seien alle relevanten Fragen erfasst und einer rechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung zugeführt worden. Die weiteren umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens - insbesondere Fluglärm, Luftverunreinigungen, sog. „Elektrosmog“ u.a. - seien sachgerecht erfasst, bewertet und in die Abwägung mit dem ihnen zukommenden Gewicht eingestellt worden. Das gelte auch für den Nachtflugbetrieb.

Presseinformation Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, 15.6.2018

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