Neuer Anlauf zur Novellierung der TA Luft
Am 16. Juli 2018 hat das BMU einen überarbeiteten Entwurf zur Anpassung der aus dem Jahr 2002 stammenden „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft″ (TA Luft) vorgelegt. Eine Überarbeitung der bestehenden Vorschrift ist zur Umsetzung zahlreicher insbesondere immissionsschutzrechtlicher Regelungen des EU-Rechts sowie zur Anpassung an den aktuellen Stand der Technik dringend erforderlich. Nachdem der letzte, am 9. September 2016 vorgelegte Referentenentwurf im Rahmen der Anhörung der beteiligten Kreise von vielen Seiten heftig kritisiert worden war, wurde der Entwurf nun nochmals gründlich überarbeitet und soll nun zügig verabschiedet werden. Bis zum 31. August 2018 wurden die beteiligten Bundesministerien zur Stellungnahme gebeten, eine weitere Verbändeanhörung ist nicht vorgesehen.
Zum Artikel:
Anke Schumacher: Neuer Anlauf zur Novellierung der TA Luft – Der Umweltbeauftragte

